Antwort schreiben 
Übersetzung "Regierungsoberinspektor"
Verfasser Nachricht
Numasato


Beiträge: 5
Beitrag #1
Übersetzung "Regierungsoberinspektor"
In Deutschland gibt es eine Reihe von Inspektoren im gehobenen Dienst. Z.B. Archiv-, Bau-, Berg-, Bibliotheks-, Brand-, Eich-, Forst-, Gerichts-, Gewerbe-, im Justizvollzugsdienst, Justiz-, Landwirtschafts-, Regierungs-, Sozial-, Steuer-, Stadtinspektoren etc.

Die Ausbildung besteht in der Regel aus einem dreijährigen Fachhochschulstudium.

Beförderungsämter sind: Oberinspektor, Amtmann, Amtsrat und Oberamtsrat.

Die Aufgabenbereiche des gehobenen Dienstes der Beamten erstrecken sich, je nach Laufbahn und Behörde, von der Tätigkeit als Zugführer oder der Tätigkeit als Sachbearbeiter über die Leitung von Sachgebieten, bis hin zu Tätigkeiten als Amtsleiter, Referenten, Dezernenten, ständige Vertreter von Dezernatsleitern, und Referatsleitern in Bund, Ländern und Gemeinden etc.

Für den 警部補 = Oberkommissar (Polizei Oberinspektor im Vollzugsdienst), den 二尉 = Oberleutnant (andere gesetzliche Grundlage, jedoch gleiche Besoldungsgruppe) und den 消防司令補 = Brand Oberinspektor ist dies relativ einfach, vermutlich da dies in Japan eindeutig definierte Tätigkeiten sind, welche der Nato Vergleichstabelle zugeordnet werden können.

Aber wie kann man die übrigen Amtsbezeichnungen insbesondere die von einem Regierungsoberinspektor oder vergleichbaren Angestellten im Zivil- und Katastrophenschutz auf einer Visitenkarte wiedergeben, der neben administrativen Tätigkeiten mit eigenem Sachgebiet, ein Vertreter des regionalen Dienststellenleiters ist und in der Rufbereitschaft die Entsendung von mehr als einem einem Dutzend Zügen koordiniert.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.01.12 15:19 von Numasato.)
29.01.12 15:18
Alle Beiträge dieses Benutzers finden Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
mau


Beiträge: 173
Beitrag #2
RE: Übersetzung "Regierungsoberinspektor"
Ich gebe hier einmal eine Antwort, weil sonst noch nichts dazu gesagt wurde. Sie ist recht subjektiv und einseitig, auch weil ich keine Ahnung vom japanischen Rechtssystem (außer vielleicht ein wenig gefährliches Halbwissen zwinker ) habe.

Lass es.

Es gibt Dinge, die kann man nicht übersetzen. Wie möchte man überhaupt schonmal das Wort "Beamter" in eine Sprache übersetzen, in dessen Gebiet es eben keine Beamte gibt? zwinker
Außerdem gibt es Bedeutungsdifferenzen, die hier beispielsweise rechtlich bedingt sind. Das Wort "Beamter" definiert sich in Deutschland nach dem Beamtenrecht (und vielleicht einiger Klischees zwinker ) und wenn das japanische Pendant andere Bestimmungen enthält, hat das Wort einen anderen Bedeutungshorizont.

Genauso sieht es mit den Stufen aus, mittlerer Dienst, gehobener Dienst oder auch die einzelnen (mE ausufernden) Bezeichnungen. Wer sagt denn, dass es in Japan die genau gleichen Stufen und genau gleichen Unterteilungen gibt und diese die genau gleichen Aufgaben erfüllen und den gleichen Bildungsgrad besitzen (wohlgemerkt, schon das Bildungssystem ist ja etwas anders aufgebaut)?

Sehe ich das richtig, Du (oder ein anderer, der es wissen möchte und für den Du fragst) bist in dem Bereich tätig und willst Dir das aus Gründen auch immer auf eine Visitenkarte kleben?

Wenn es nur aus Zwecken der Coolness ist, lass es. Oder schreib nur "Beamter" drauf, ggf. mit kurzer Erklärung der Richtung, z.B. "für Katastrophenschutz". Sorry, da kann man dann den ach so tollen Hierarchiegrad nicht mehr rauslesen (Beamte und Militärs sind da immer sehr geil drauf, hab ich das Gefühl).

Wenn es wirklich beruflich geschäftlich wichtige Kontakte sind, wofür eine Visitenkarte von Nöten wäre, würde ich an einen Kenner von japanischem Recht und Sprache herantreten, bspw. einem Fachanwalt für internationales Recht, der Dir das passendste Pendant aus dem Gesetz rauszieht.
Mach Dir dafür aber mal Gedanken, wie Du diese viel zu lange Beschreibung der Tätigkeit denn auf Deutsch auf einer Visitenkarte ausdrücken würdest (und ich meine nicht nur die Einstufung in A10, sondern so, dass sie auch ein Nicht-Beamter verstehen würde).
Und erwarte dennoch nicht, dass dadurch irgendein japanischer Kollege / Geschäftspartner Dich von Kompetenzen, Fähigkeiten und Bildungsstand gleich einschätzen wird wie ein deutscher.
08.02.12 13:41
Alle Beiträge dieses Benutzers finden Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Hellstorm


Beiträge: 3.925
Beitrag #3
RE: Übersetzung "Regierungsoberinspektor"
Ich würde aber nicht unbedingt sagen, dass man das sein lassen sollte. In einigen Bereichen ist das doch ganz nützlich.

Außerdem ist ja die Sache beim Übersetzen ja meistens, dass man keine 100%ig genaue Übersetzung hinbekommen kann, sondern eben auch in vielen Fällen nur eine Annäherung, damit der Gegenüber das ganze ungefähr einordnen kann. Ein Japaner wird mit einem japanischen Begriff, der eine etwas andere Bedeutung hat, immer noch mehr anfangen können als mit „Beamter“, oder?

Das ist ja bei vielen Sachen so: Was machst du denn mit deinem deutschen Abitur, wenn du das in einen englischen oder japanischen Lebenslauf hineinschreibst? Da redest du vielleicht von A-Levels oder 高等学校卒業 oder sowas, obwohl das auch nicht das gleiche ist, bzw. nicht die gleichen Funktionen erfüllt.
Oder auch ganz allgemein ein Gymnasium: Woher soll ein Japaner sowas verstehen? Eine kōkō ist eben nicht das gleiche wie ein Gymnasium, aber trotzdem sollte man das Wort dafür benutzen, weil es das eben am besten trifft.

Ich kann dir da jetzt auch nicht genau helfen, allerdings würde ich nicht sagen, dass das Unterfangen unbedingt aussichtslos ist. Auch selbst wenn es nur zum Spaß, oder aus Coolness ist: Wieso nicht?

やられてなくてもやり返す!八つ当たりだ!
08.02.12 20:27
Alle Beiträge dieses Benutzers finden Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
mau


Beiträge: 173
Beitrag #4
RE: Übersetzung "Regierungsoberinspektor"
Wie geschrieben, subjektiv. zwinker

Warum ich zu der Annahme komme? Nun, der Begriff ist eben stark juristisch geprägt und wahrscheinlich eben nur für einen kombinierten Japanologen und Juristen korrekt übersetzbar (nein, derjenige muss nicht beides studiert haben, aber zumindest mehr Ahnung als ein vollkommener Laie).

Die meisten Menschen haben Wissen in einem dieser Fachgebiete, aber eben nicht in beiden. Heißt, mir fiele auch niemand anderes ein, als einen Fachübersetzer (Übersetzer japanisch-deutsch mit Schwerpunkt Jura) in diese Richtung zu kontaktieren. Wobei Beamtenrecht wirklich ein Nischenprodukt ist in der großen Welt der Gesetze ist, auch der wird wahrscheinlich nicht aus der Pistole geschossen sowas wissen - oder doch? Ich spekuliere schließlich nur, ich weiß es nicht.

Jedenfalls, diesen müsste man kontaktieren, und wenn es nicht der Schulfreund aus alten Tagen war auch für seine Mühen bezahlen. Und an diesem Punkt hätte ich für mich den Schluss gezogen "Ach, nee, das lässte mal lieber bleiben..." Wär mir zuviel Aufwand nur dafür, dass ich im VHS-Kurs beim Reihum Berufe vorstellen meinen Sensei beeindrucke. Wäre es geschäftlich wichtiger Natur, würd ich sowas aber wahrscheinlich in der Arbeitszeit machen und es über das Budget des Dienstherren abrechnen lassen... aber fragt man für sowas in einem Forum wie diesem hier?


Hellstorm, Du hast natürlich recht, dass Übersetzung immer Unschärfe in die ursprüngliche Information eines Satzes hineinbringt.
Ich persönlich finde aber, dass bei so speziellen Übersetzungen eher eine Schärfe vorgegaukelt wird, die so einfach nicht existiert oder sogar schlicht falsche Informationen enthält.

Stelle ich mich als Staatsbediensteter im Katastrophenschutz vor, dann hat der andere nicht viele Informationen über mich. Wenn dieser interessiert ist, wird er weitere Fragen stellen über Art meiner Aufgaben, Rang in der Hierarchie etc.
Stelle ich mich hingegen als Regierungsoberinspektor vor, sind darin mehr Informationen enthalten (zumindest für den, der mit dem Begriff was anfangen kann und nicht nur in die Schublade "aah, Beamter" steckt). Er wird also weniger nachfragen. Wenn er aber mit dem Begriff andere Informationen verbindet (weil im Gesetz bspw. andere Dinge stehen), können da aber sehr schnell Fehlinterpretationen stattfinden.

Das ist bei anderen Dingen vielleicht noch hinnehmbar weil trotzdem irgendwie nötig (siehe Zeugnisübersetzung und co.), aber bei soetwas meines Erachtens einfach überflüssig. Oder sollte zumindest im Hinterkopf gehalten werden, wenn man es sich schon unbedingt aufs Visitenkärtchen tätowieren will.

Aber, ums nochmal zu unterstreichen, das ist meine eigene höchst subjektive Ansicht von mir als jemandem, der sich mit Beamtenrecht und Japanisch je nur rudimentär und mit der Kombination daraus überhaupt nicht auskennt.
Vielleicht kann sich der TO ja auch nochmal melden und uns erklären, für was genau er die Übersetzung braucht. Visitenkarten und Visitenkarten sind schließlich 2 ganz unterschiedliche Dinge manchmal. grins
10.02.12 11:11
Alle Beiträge dieses Benutzers finden Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Übersetzung "Regierungsoberinspektor"
Antwort schreiben