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Vorgehen bei Überziehung der erlaubten Aufenthaltsdauer
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habischo


Beiträge: 7
Beitrag #1
Vorgehen bei Überziehung der erlaubten Aufenthaltsdauer
Hallo zusammen,


bin gerade in den letzten Zügen meiner Vorbereitungen für die Reise nach Japan.

Dabei habe ich mich mit der Aufenthaltsdauer auseinandergesetzt.

Spaßeshalber kam mir dann folgende Frage:

Sollte ein Besucher aus Deutschland keinen Antrag auf eine Verlängerung der erlaubten Aufenthaltsdauer (sprich nur 90 Tage Gültigkeit) gestellt haben und er diesen Zeitraum überschreiten, wird dieser dann von der Polizei aufgesucht und abgeführt? Bitte nicht so auffassen, als ob ich vor hätte, gegen geltendes Gesetz zu verstoßen, aber des Öfteren habe ich gehört, dass es Menschen gibt, die jahrelang unentdeckt in Japan gelebt haben.

Wie der Wahrheitsgehalt von solchen Geschichten zu bewerten ist, sei mal da hin gestellt. Abseits davon wüsste ich nicht, wie das gehen sollte. Braucht man denn nicht u. A. eine gültige Aufenthaltserlaubnis, um sich eine Wohnung mieten zu dürfen? Und eine Arbeitserlaubnis, um eine Stelle antreten zu können?


Ich danke im Voraus für eure Antworten und wünsche noch eine schöne Zeit.


LG
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.06.25 10:43 von habischo.)
03.06.25 10:39
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harerod


Beiträge: 693
Beitrag #2
RE: Vorgehen bei Überziehung der erlaubten Aufenthaltsdauer
Vorschlag: Du baust einfach keinen Scheiß, begehst nicht Mal Formfehler. Ansonsten kannst Du das nächste Visum vergessen.

Die Befugnisse der japanischen Polizei sind nochmal eine Nummer höher, als z.B. in USA. Infos dazu im Web. Die Polizei kann Dich ohne Kontakt zur Außenwelt mehrere Wochen festhalten. Wenn es zum Prozess kommt, ist ein kompletter Freispruch sehr unwahrscheinlich. Japanische Gefängnisse sind auch kein Zuckerschlecken, was die Kanji schon vermuten lassen 刑務所.

Generell wird sich ein Japaner in Ausübung seines Amtes an des Handbuch halten und keinerlei Fantasie an den Tag legen. Polizeikontrollen laufen immer ausgesucht höflich ab. Wenn nicht alle Papiere in Ordnung sind, wirst Du als Ausländer eingebuchtet - Stichwort: Fluchtgefahr.
Ich hatte einmal so ein Erlebnis, wo die Stimmung am Kippen war, weil ich im Campervan meine Unterlagen nicht gefunden habe. Waren im Nachhinein genau da wo sie sein sollten, nur ein wenig nach hinten gerutscht. Bei strömendem Regen um Mitternacht für alle Beteiligten eine blöde Situation.

https://de.wikipedia.org/wiki/Hitojichi_shih%C5%8D

Meine zahlreichen persönlichen Erfahrungen mit der Polizei waren stets positiv. Ich bin auch mehrfach selbst in Kobans gegangen, um z.B. nach dem Weg zu fragen. Bei Streifenpolizisten steht es mit dem Englisch oft nicht so gut, ich habe diese Interaktionen komplett auf Japanisch gehalten. Zumindest in den Städten sitzt im Koban oft jemand der ausgesucht gutes Englisch spricht.
03.06.25 13:48
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habischo


Beiträge: 7
Beitrag #3
RE: Vorgehen bei Überziehung der erlaubten Aufenthaltsdauer
Alles klar.

Wie schaffen es aber vereinzelt Menschen, ganz ohne Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in Japan über die Runden zu kommen?

Mir ist das ein Rätsel und kein Vorbild, wohlgemerkt!
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.06.25 20:05 von habischo.)
03.06.25 15:03
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梨ノ木


Beiträge: 566
Beitrag #4
RE: Vorgehen bei Überziehung der erlaubten Aufenthaltsdauer
(03.06.25 15:03)habischo schrieb:  Alles klar.

Wie schaffen es aber vereinzelt Menschen, ganz ohne Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in Japan über die Reden zu kommen?

Mir ist das ein Rätsel und kein Vorbild, wohlgemerkt!

Machbar ist das sicher, nur benötigt man vermutlich Unterstützung vor Ort. Aber, wenn die Sache dann auffliegt, ist nicht nur der Visasünder, sondern auch sein Helfer dran.

Von daher:
denkbar? ja, durchaus
empfehlenswert? klares nein zwinker
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.06.25 20:01 von 梨ノ木.)
03.06.25 19:57
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Jerry


Beiträge: 271
Beitrag #5
RE: Vorgehen bei Überziehung der erlaubten Aufenthaltsdauer
Deine Frage:
"Vorgehen bei Überziehung der erlaubten Aufenthaltsdauer"

Mgl. Weise wäre einer der drei Varianten ein besserer Ansatzpunkt als das Thema zu ignorieren:
Ansatzpunkt 1:
* Per Taxi zu seiner Botschaft fahren. Mgl. Weise auch alternativ zu einer Botschaft eines anderen beliebigen EU Landes. Den Boden der eigenen Botschaft betreten und von dort aus durch die Botschaft, in der in der Situation passenden Weise neue Papiere für das Verlassen von Japan organisieren lassen. Manchen Rechtsauslegungen zu Folge befindet man sich auf dem Boden einer Botschaft, auf dem Boden des Landes der Botschaft. Das Botschaftsgelände kann man wohl auch außer der Öffnungszeiten betreten. Einfach dem Wachmann Bescheid sagen das man ein Problem hat mit dem man nicht bis zu den nächsten Öffnungszeiten warten kann.

Ansatzpunkt 2:
* Man sucht umgehend im betreffenden Land einen RA für Ausländerrecht (z.B. per Taxi) auf und lässt diesen das in der Situation richtige tun.

Variante 3:
Man begibt sich (z.B. per Taxi) zum nächsten Koban (stellt sich), schildert die Situation und fragt wie in dieser Situation die richtige Verhaltensweise ist. Mgl. Weise wird man in der Variante weniger wahrscheinlich wegen Fluchtgefahr eingebuchtet als wenn man ohne Papiere aufgegriffen wird weil man sich nicht um geltendes Recht schert.

Mir scheint der Weg per Taxi evtl. sinnvoll zu sein, da man in dem Fall jemanden hat dem man den Auftrag erteilt hat einen an das angegebene Ziel zu bringen. Das könnte mgl. Weise von Vorteil sein das dieser die Absicht seines Fahrgastes bezeugen könnte, wenn man auf dem Weg dorthin vlt. in eine Kontrolle geraten sollte.

Soweit meine Meinung als jur. Laie. Keine Rechtsberatung.

Danke an alle für die Informationen.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.06.25 21:37 von Jerry.)
06.06.25 19:19
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Kikunosuke


Beiträge: 472
Beitrag #6
RE: Vorgehen bei Überziehung der erlaubten Aufenthaltsdauer
Wäre interessant zu wissen was die deutsche Botschaft macht, wenn man mit so einem Fall in Hiroo auftaucht.

Kenne einen Fall, Baby eineinhalb Jahre, Mama Deutsch, Papa Schwede, schwedischer Kinderreisepass wurde in Narita als gestohlen erkannt (war er nicht, anscheinend internationalunübliche Nummer da Baby), schwedische Botschaft hat sich nicht gekümmert. Die Deutschen haben jemanden rausgeschickt der Mama und Kind betreut hat, und während die beiden in einem "Abschiebehotel" saßen die Dokumente geprüft und dem Kind einen deutschen Ersatzpass ausgestellt hat. Dauerte zwei Tage, dann konnten die beiden einreisen.
(Mama ist deutsche Halbjapanerin mit deutschem Pass und der Versuch da was japanisches zu organisieren hat gar nicht funktioniert ).

乱世の怒りが俺を呼ぶ。
07.06.25 10:57
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Vorgehen bei Überziehung der erlaubten Aufenthaltsdauer
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