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Als Ausländer Wohnung in Japan mieten/kaufen
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Eurasianer
Gast

 
Beitrag #1
Als Ausländer Wohnung in Japan mieten/kaufen
Hallo Japanfreunde,

erst was zu mir. Ich habe bisher einigemale Urlaub in Japan gemacht. Angefangen mit jeweils einer Woche in Tokyo, Osaka, Kyoto etc. bis zur einer 3wöchigen Reise querbeetein.
Ich bin Ingenieur für eine deutsche Firma, bin aber in der Regel 10-11 Monate im Jahr nur im Ausland, und davon gut wie immer in Asien, meißtens China, gefolgt von Indien, und aktuell Südkorea.

Für mich ist es generell egal, wo ich wohne. Neben Europa wäre Asien halt vorteilhaft. Hauptsache ein Flughafen ist erreichbar in der Nähe.
Also habe ich mir vorgestellt, das ich mich, solange ich den Job mache, in Asien niederlasse. Als kleiner Chinafan, habe ich mich über China informiert. Wie es aussieht würde das in meinem Fall nicht wirklich schwer sein, dort dauerhaft zu leben.

Mich interessiert Japan aktuell aber wesentlich mehr. Wie stehen die Möglichkeiten in Japan sich eine Wohnung zu mieten oder zu kaufen?
Darf man das mit einem Touristenvisum überhaupt? Normalerweise sollte ich sowieso keine drei Monate am Stück zu Hause sein.
Falls das mit der "Ferienwohnung" ein Problem sein sollte, welche Vorraussetzungen gibt es für ein zeitlich begrenztes oder dauerhaftes Visum?

Noch paar Infos. Ich kann nicht wirklich japanisch. Ich habe kein Interesse an einer japanischen Staatsbürgerschaft. Ich würde weiterhin Mitarbeiter einer deutschen Firma bleiben, die selbst nicht in Japan tätig ist.

Habe hier einige Themen zum Auswandern durchgelesen. Haben aber alle die Vorraussetzung das man in Japan nun arbeiten muss, was bei mir nicht zutrifft.

Falls da jemand eine Antwort vor allem bezüglich der Wohnung hat, bedanke ich mich schonmal.

Gruß, Eurasianer
14.05.13 05:38
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Yano


Beiträge: 2.920
Beitrag #2
RE: Als Ausländer Wohnung in Japan mieten/kaufen
Meiner Erfahrung nach ist es für einen Deutschen in Tokyo leichter, was zu mieten, als in München.
Üblicherweise zahlt man dem Vermieter ein paar Monatsmieten als nicht rückzahlbare Prämie (Rei-Kin) und ein paar Monatsmieten als Kaution (Shiki-Kin) bei Vertragsabschluß (in Westjapan mehr als im Osten), und der Mietvertrag gilt von Anfang an als mit Zweijahresfrist gekündigt.
Das besänftigt das Grundmißtrauen des Vermieters.
Es werden immer wieder sehr teure Mietwohnungen für Ausländer angeboten, z.B. in der englischsprachigen Tageszeitung "Japan Times". Bei Monatsmieten von ein, zwei Millionen Yen gelten womöglich andere Gepflogenheiten, und du kannst auf Sprachkenntnisse verzichten.
Als ich in J ein Haus kaufen wollte, hat niemand darin ein Problem gesehen, nicht einmal die Bank. Allerdings waren bei mir nicht nur Einkommen sondern auch Aufenthaltsstatus günstig. Es kam aber nicht zum Abschluß, weil ich wegen eines Todesfalls nach D zurückmußte - bin nie bei einem japanischen Notar gewesen. (Immobilien sind danach allgemein stark im Wert gefallen, puh.)
P.S.
In unserem Bestand wird immer wieder mal was frei. Kleine Wohnungen der Apato-Klasse (einfach), eine gute Stunde mit Bahn oder Auto zum Flughafen Takamatsu.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.05.13 08:30 von Yano.)
14.05.13 08:19
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Eurasianer
Gast

 
Beitrag #3
RE: Als Ausländer Wohnung in Japan mieten/kaufen
Danke für die Antwort.

Also macht es von Regierungsseite keine Probleme einfach etwas zu mieten/kaufen?
Oder muss man sich irgendwo vorher anmelden und auf Erlaubnis warten?

Ist ein Kauf ähnlich wie hier in Südkorea? Hier ist es wohl üblich, ein Haus für 2 Jahre zu kaufen, und dann bekommt man das komplette Geld wieder.

Eurasianer
14.05.13 09:19
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Yano


Beiträge: 2.920
Beitrag #4
RE: Als Ausländer Wohnung in Japan mieten/kaufen
Von dieser Form des Kaufs auf Zeit habe ich noch nie gehört, allerdings weiß ich schon, daß Südkorea da recht eigen ist.
Rechtsberatung ist so eine Sache, da muß ich auf Konsulat/Botschaft verweisen, aber ich wüßte nicht, was dem Erwerb einer Immobilie mit voller Barzahlung durch jemand mit Touristenvisum anderes entgegenstünde als die eine oder andere Frist.
Und wenn Du schon mit so einem dicken Koffer Geld einreist, wird man hinsichtlich des Aufenthaltsstatus weniger streng sein. Mir haben sie damals gesagt, wenn man 20 Millionen vorweist, kann man ein (ich hab vergessen wie das eigentlich heißt) Geschäftsvisum mit längerer Dauer und Arbeitserlaubnis bekommen.

Als Vermieter hingegen hätte ich womöglich Vorbehalte. Vielleicht will ich nicht, daß in der Bude immer wieder längere Zeit niemand ist usw.
14.05.13 10:57
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Hellstorm


Beiträge: 3.925
Beitrag #5
RE: Als Ausländer Wohnung in Japan mieten/kaufen
Immer mit einem Touristenvisum wird das aber kaum funktionieren, da Japan meines Wissens nach eine Sperre bei zu vielen Einreisen mit einem Touristenvisum hat.

やられてなくてもやり返す!八つ当たりだ!
14.05.13 12:38
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