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Urheberrecht
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madoromi


Beiträge: 67
Beitrag #1
Urheberrecht
Mal 'ne Frage zum Urheberrecht:

- Ein Buch zu Kopieren und dies zu verkaufen dürfte illegal sein hoho
- Wie sieht das aus, wenn man einzelne Seiten für den Unterricht kopiert?
- Wie sieht es aus, wenn man einzelne Beispiele abtippt und in einer eigenen Folie verwendet? Reicht es, die Quelle anzugeben, bzw. ist es überhaupt notwendig?

Ich hoffe, die Frage ist nicht zu speziell.
21.02.08 10:41
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Sae


Beiträge: 106
Beitrag #2
RE: Urheberrecht
Huhu^^

Also ich hab bei Google nichts gefunden so auf die schnelle..

Aber machen Lehrer das nicht alle? kratz Jeder gibt doch mal Texte an Schüler.. da steht dann immer die Quelle und der Autor drunter und das wars.
Also ich wüsste jetzt nicht, ob sie dann immer nachfragen müssen.. aber ich denke, dass, wenn es für den Unterricht ist, es okay ist...

kratz kratz kratz

Sae

*fleißig studiert*
21.02.08 11:07
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Bitfresser


Beiträge: 1.702
Beitrag #3
RE: Urheberrecht
Nach §52a UrhG (http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__52a.html) kannst Du "veröffentlichte kleine Teile eines Werkes, Werke geringen Umfangs sowie einzelne Beiträge aus Zeitungen oder Zeitschriften zur Veranschaulichung im Unterricht an Schulen, Hochschulen, nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung sowie an Einrichtungen der Berufsbildung ausschließlich für den bestimmt abgegrenzten Kreis von Unterrichtsteilnehmern oder veröffentlichte Teile eines Werkes, Werke geringen Umfangs sowie einzelne Beiträge aus Zeitungen oder Zeitschriften ausschließlich für einen bestimmt abgegrenzten Kreis von Personen für deren eigene wissenschaftliche Forschung" nutzen, ohne den Rechteinhaber zu fragen.

Auch die Zitierungspflicht ist im Urheberrechtsgesetz geregelt. Leider weiß ich aber im Moment nicht wo.

[EDIT] Zitate sind in §51 UrhG geregelt: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__51.html

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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.02.08 11:20 von Bitfresser.)
21.02.08 11:13
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Trauminsel


Beiträge: 23
Beitrag #4
RE: Urheberrecht
(21.02.08 19:13)Bitfresser schrieb:Nach §52a UrhG (http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__52a.html) kannst Du "veröffentlichte kleine Teile eines Werkes, Werke geringen Umfangs sowie einzelne Beiträge aus Zeitungen oder Zeitschriften ...
bezieht sich sehr wahrscheinlich auf die in D. veroeffentlichen Sachen zwinker

lieber barfuss zum Strand als im Lexus zum Buero
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.02.08 15:32 von Trauminsel.)
23.02.08 15:39
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Bitfresser


Beiträge: 1.702
Beitrag #5
RE: Urheberrecht
Zitat:bezieht sich sehr wahrscheinlich auf die in D. veroeffentliche Sachen zwinker
Wo steht denn das? Mit wahrscheinlich wirst Du vor Gericht nicht viel anfangen können.

Hier steht auch nichts von Deutschland: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__6.html

Und wenn Du ein bisschen tiefer in die Materie einsteigst, wirst Du feststellen, dass Deine Aussage riesengroßer Quatsch ist.

If you have further questions ...
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.02.08 01:26 von Bitfresser.)
24.02.08 01:23
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Urheberrecht
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