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unverbindlich und gebunden
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yamada


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Beitrag #1
unverbindlich und gebunden
Zitat:Die Abgabe von Angeboten durch den Lieferanten erfolgt kostenlos und unverbindlich.
Der Lieferant ist einen Monat an sein Angebot gebunden.

In einem Artikel eines Vertrages tauchen obige Sätze auf, denen zwei Wörter mit gegensätzlicher Bedeutung,
'unverbindlich' und 'gebunden' zu entnehmen, wobei die Sätze aber dadurch inhaltlich zueinander im Gegensatz zu stehen scheinen.
Bedeutet hier 'verbindlich' im ersten Satz abweichend von 'gebunden' im zweiten Satz?

Wäre dankbar für sämtliche Hinweise.
01.02.09 22:59
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frostschutz
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Beitrag #2
RE: unverbindlich und gebunden
Ein kostenloses und unverbindliches Angebot ist ein Angebot, das dir gemacht wird, ohne daß dir Kosten entstehen. Du bekommst also nicht nur das Angebot als solches nicht in Rechnung gestellt, sondern du musst auf das Angebot auch nicht eingehen. Das 'unverbindlich' bezieht sich also auf dich, du musst nicht kaufen was dir da angeboten wird, du hast keine Verbindlichkeiten.

Der Lieferant der an sein Angebot einen Monat lang gebunden ist, das ist praktisch die Gültigkeitsdauer die dieses Angebot hat. Wenn der Lieferant dir einen bestimmten Preis gemacht hat, dann hast du also praktisch 1 Monat lang Zeit über dieses Angebot nachzudenken ehe du es annimmst. In dieser Zeit darf der Preis nicht teurer werden da der Lieferant gebunden ist an das Angebot das er dir vor <1 Monat gemacht hat.

Lernen ist wie Rudern gegen den Strom. Sobald man aufhört, treibt man zurück.
01.02.09 23:35
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yakka


Beiträge: 582
Beitrag #3
RE: unverbindlich und gebunden
Rechtlich gesehen, ist ein Angebot eigentlich immer verbindlich. Oft schließen Anbieter die Verbindlichkeit aber aus.
(Siehe http://tinyurl.com/bindend)

Wenn er dem Kunden dessen Auftrag bestätigt, ist der Lieferant jedoch für einen Monat an seine Angebotsbedingungen gebunden. Dieser Passus ("nach Bestätigung des Auftrags") scheint in Deinem Text zu fehlen, oder der Verkäufer versteht die rechtliche Situation so wie Fortschutz.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.02.09 10:53 von yakka.)
01.02.09 23:40
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yakka


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Beitrag #4
RE: unverbindlich und gebunden
(01.02.09 21:35)frostschutz schrieb:Ein kostenloses und unverbindliches Angebot ist ein Angebot, das dir gemacht wird, ohne daß dir Kosten entstehen. Du bekommst also nicht nur das Angebot als solches nicht in Rechnung gestellt, sondern du musst auf das Angebot auch nicht eingehen. Das 'unverbindlich' bezieht sich also auf dich, du musst nicht kaufen was dir da angeboten wird, du hast keine Verbindlichkeiten.
Hab ich auch früher gedacht. Aber rechtlich sieht es anders aus (das heißt der Anbieter muss zu den genannten Konditionen verkaufen), siehe meinen vorangehenden Beitrag.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.02.09 23:43 von yakka.)
01.02.09 23:41
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yamada


Beiträge: 957
Beitrag #5
RE: unverbindlich und gebunden
Ich verstehe und danke euch vielmals für eure Hilfe.
Wir sollten euch darum beneiden, mit einem Wort auskommen zu können,
um denselben Inhalt zu meinen, den wir irgendeinen anderen Ausdruck mit mehreren Wörtern zu Hilfe nehmen müssen.
Beim ersten Satz könnte man ohne weiteres bis 供給者は、見積もりを無償で行い formulieren,
obwohl dieser dann bei dem Dorn im Auge, verbindlich auf Schwierigkeit stößt, dessen Pendant bei uns nicht zu finden ist.
Für den letzteren Satz würde man beispielsweise übersetzen, wie 見積もりの有効期限は、1ヶ月とする,
aber manche könnten denken, die Übersetzung weiche entfernt vom Ausgangstext ab,
weil dort erscheinende deutsche Wörter halt nicht wiedergegeben werden.
03.02.09 22:17
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yakka


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Beitrag #6
RE: unverbindlich und gebunden
(03.02.09 20:17)yamada schrieb:Beim ersten Satz könnte man ohne weiteres bis 供給者は、見積もりを無償で行い formulieren,
Das wäre nur der erste Teil des ersten Satzes. Der zweite Teil würde etwa 但し、[価格は]変更する場合もありますentsprechen.
04.02.09 11:02
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frostschutz
Technik

Beiträge: 1.780
Beitrag #7
RE: unverbindlich und gebunden
Das wäre dann ein Widerspruch. Ein Lieferant kann nicht 1 Monat lang an ein Angebot gebunden sein, wenn sich das Angebot ständig ändern kann. Entweder er ist gebunden, oder er ist es eben nicht. kratz

Das Wort unverbindlich wird sehr oft mit Bezug auf den Kunden / auf die betroffene Person verwendet, ein paar Beispiele aus Wikipedia Volltextsuche:

"Ein Kostenvoranschlag dient einem Kunden dazu, sich eine Vorstellung zu verschaffen, was ihn ein bestimmter Auftrag kosten würde. Für den Kunden sind Kostenvoranschläge unverbindlich."

"Im deutschen Wehrrecht gibt es heutzutage die Möglichkeit, straffrei den Gehorsam zu verweigern, wenn ein Befehl unverbindlich ist."

"Die Freier laufen durch die Gänge des Hauses (daher der Name Laufhaus), um unverbindlich mit den anwesenden Damen in ihren Zimmern zu sprechen..."

"Die Mitgliedschaft ist kostenlos und unverbindlich und erfolgt über die Einladung eines bereits eingeschriebenen Mitglieds."

usw.

Bei all diesen Beispielen drückt unverbindlich aus, daß kein Pflicht, Zwang irgendwas zu kaufen, auf Seiten des Käufers / Befohlenen / Freiers / Mitglieds etc. entsteht. Und bei yamada verstehe ich das auch genau so und nicht anders.

Wenn das anders wäre würde das mein Weltbild etwas erschüttern traurig aber man weiß ja nie, was sich Juristen so ausdenken, bis der Tag lang ist. Ich bin kein Jurist von daher alle Angaben ohne Gewähr. grins

Lernen ist wie Rudern gegen den Strom. Sobald man aufhört, treibt man zurück.
04.02.09 13:12
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yakka


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Beitrag #8
RE: unverbindlich und gebunden
(04.02.09 11:12)frostschutz schrieb:Das wäre dann ein Widerspruch. Ein Lieferant kann nicht 1 Monat lang an ein Angebot gebunden sein, wenn sich das Angebot ständig ändern kann.
Wenn er sich auf einen Monat festlegt, ist es natürlich nicht mehr unverbindlich. Aber das wurde doch auch nicht bezweifelt.
Zitat: Ich bin kein Jurist von daher alle Angaben ohne Gewähr. grins
Hast Du denn den Link von mir nicht gelesen? Da schreibt doch ein Jurist, dass Angebote mit dem Zmusatz "unverbindlich" gemacht werden, obwohl das dann kein Angebot im rechtlichen Sinne mehr ist.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.02.09 14:01 von yakka.)
04.02.09 13:36
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yamada


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Beitrag #9
RE: unverbindlich und gebunden
Zitat:"Ein Kostenvoranschlag dient einem Kunden dazu, sich eine Vorstellung zu verschaffen, was ihn ein bestimmter Auftrag kosten würde. Für den Kunden sind Kostenvoranschläge unverbindlich."

"Im deutschen Wehrrecht gibt es heutzutage die Möglichkeit, straffrei den Gehorsam zu verweigern, wenn ein Befehl unverbindlich ist."

"Die Freier laufen durch die Gänge des Hauses (daher der Name Laufhaus), um unverbindlich mit den anwesenden Damen in ihren Zimmern zu sprechen..."

"Die Mitgliedschaft ist kostenlos und unverbindlich und erfolgt über die Einladung eines bereits eingeschriebenen Mitglieds."
'Unverbindlich' aus meiner Frage entspricht dasselbe in zwei ersten Beispielen, etwa 拘束力はない also.
Beim dritten Satz beispielsweise 自由に, und für unverbindlich im vierten Satz 入退会は自由です,
wobei das gleiche im Grunde ebenfalls wie oben gemeint ist.
Im Endeffekt steht es jedenfalls fest, dass uns ein so praktisches Wort wie unverbindlich nicht zur Verfügung steht,
anders als bei euch
05.02.09 22:43
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Koumori


Beiträge: 403
Beitrag #10
RE: unverbindlich und gebunden
Übrigens, es ist zwar im Deutschen nur ein Wort, aber eigentlich fehlt noch der Zusatz "für den Kunden", um sprachlich ganz eindeutig zu sein. Klar wird es nur, weil "Das Angebot ist kostenlos und unverbindlich" eine übliche Floskel in der Geschäftswelt ist und man also weiß, dass gemeint ist: "kostenlos und unverbindlich für den Kunden".

^^;~;^^
31.03.09 11:26
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unverbindlich und gebunden
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