(19.11.20 11:53)Soda schrieb: Denke auch dass in diesem Fall das japanische Recht fassen würde aber leider immer noch ungewiss, im Zweifel müsste wahrscheinl. doch der Fachmann zugezogen werden.
Eine im in einem anderen Land als Deutschland geschlossene Ehe kann man wenn man den will, "in Deutschland anerkennen" lassen. Das ist für nichts was mir bekannt wäre notwendig, bewirkt aber das dabei nach Vorlage der von dem Bürgeramt/Rathaus gewünschten Papiere, ein A5 großes Blatt erstellt wird, welches sich "Stammbuch nennt. Den Charme den das hat, ist das man fortan in Deutschland immer diese Urkunde bei Familienangelegenheiten vor zeigen kann, ohne das jedes mal wieder neu angefangen wird, Papiere aus anderen Ländern zu hinterfragen und unter Umstänen deren Echtheit, Übersetzung usw. je nach Tageslaune des Beamten besorgen zu müssen. Die sogenannte Anerkennung, ändert meiner Kenntnis nach nichts an dem, welches Recht für eine eventuelle Scheidung angewendet wird.
Bei einer Scheidung ist es in Deutschland so, das da das Recht des gewöhnlichen (gemeinsamen ?) Wohnsitzes (der letzten 3 Jahre ?) angewendet wird, sofern die beiden nicht per Ehevertrag (zu jedem Zeitpunkt der Ehe oder Trennungszeit beim Notar schließen kann), als auch beim Gerichtstermin als protokollierte Vereinbarung.
Über die Kosten des Notars (z.B. 200-400€) und die RA und Gerichtskosten von z.B. 2k€, würde ich mir keinen Kopf zerbrechen. Die betragen nur einen Bruchteil eventueller Dinge die durch Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt, Ausgleich von Rentenanwartschaften und Zugewinnausgleich betragen.
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