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Aufenthaltserlaubnis wegen zu geringen Einkommens verweigert
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ThomasMantz
Gast

 
Beitrag #1
Aufenthaltserlaubnis wegen zu geringen Einkommens verweigert
Moin!

Ich denke in diesem Forum bin ich an der richtigen Adresse?

Eine Freundin aus Japan ist im August nach DE gekommen nachdem sie vor einigen Monaten working holiday hier gemacht hat 1 Jahr.

Nun soll ihr das beantragte Visum abgelehnt werden, da ihr Nettoeinkommen nur 1000 Euro beträgt
und eine finanzierung ihres Aufenthalts nicht gesichert sei.
Sie hat nun 14 Tage Zeit um sich schriftlich zu äussern.

Nach einem Monat muss sie das Land sonst verlassen.

Was kann man nun tum um dies zu verhindern?

Ich hoffe auf eure Hilfe und wäre über nützliche Tipps sehr dankbar.
13.11.16 14:35
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Hellstorm


Beiträge: 3.925
Beitrag #2
RE: Aufenthaltserlaubnis wegen zu geringen Einkommens verweigert
Hallo,

ich denke, einige Tipps können wir schon geben, aber das hängt natürlich auch stark vom deutschen Aufenthaltsrecht ab. Ich denke, andersherum geht es besser hoho
Aber trotzdem meine Versuche:

Nach ihrem WH ist sie also wieder zurück nach Japan geflogen und anschließend nach einigen Monaten wieder nach Deutschland gekommen, habe ich das richtig verstanden? Nun müsste sie ja erst einmal das ganz normale Schengen-„Touristenvisum“ bekommen haben. Das möchte sie jetzt in einen normalen Aufenthaltstitel umwandeln?

Das würde aber doch bedeuten, dass sie im Moment gar keine Arbeit hat? Mit einem Touristenvisum kann man ja nicht arbeiten. Oder hat sie schon eine Stelle in Aussicht, aber dort hat sie nur ein Nettoeinkommen von 1000 Euro?
Oder aber versucht sie ihren gegenwärtigen WH-Aufenthaltstitel in einen normalen Aufenthaltstitel umzuwandeln (ohne Unterbrechung mit Rückkehr) und möchte dort weiterarbeiten, wo sie aktuell arbeitet?

Allgemein ist bei dem normalen Arbeitsvisum in D das „Problem“, dass es halt ein relativ hohes Einkommen voraussetzt. 1000€ netto ist dabei nicht ausreichend.
Es gibt aber eben die Schlupflöcher, dass man eine Arbeit bekommen kann, bei der normale Deutsche keine Qualifikation haben, oder eben nicht in ausreichender Menge vorhanden sind. In der Praxis sind das daher Arbeiten, wo Japanisch gefragt ist, z.b. in einer japanischen Firma oder zum Kontakt mit japanischen Unternehmen. Da muss man sich nichts vormachen, da gibt es praktisch keine qualifizierten Deutschen, die das auf dem Niveau eines Muttersprachlers schaffen.
Allgemein scheint mir das Ausländerrecht sehr stark vom individuellen Sachbearbeiter und von der Stadt/dem Kreis abhängig sein. Orte mit einem hohen Anteil an japanischen Unternehmen wollen natürlich gerne die japanischen Unternehmen halten, von daher scheint mir dort die Bewilligung etwas großzügiger zu sein.
Von daher wäre eine Möglichkeit tatsächlich noch der Umzug. Wenn man natürlich in der Uckermark o.ä. wohnen bleiben möchte, halte ich es für ziemlich unmöglich.

Oder eben einen entsprechend gut bezahlten Beruf (+abgeschlossenes Hochschulstudium):

Zitat:Es muss ein verbindliches Arbeitsplatzangebot oder ein Arbeitsvertrag mit einem Bruttojahresgehalt von mindestens 47.600 Euro vorliegen. In sogenannten Mangelberufen liegt die Gehaltsuntergrenze bei nur 37.128 Euro, z. B. für Ärzte und Ingenieure. In diesen Fällen erfolgt eine Vergleichbarkeitsprüfung in Bezug auf die Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeit und Gehalt durch die Bundesagentur für Arbeit.
Ob das realistisch für eine junge Japanerin ist, die aktuell nur 1000€ netto verdient, sei mal dahingestellt...

Die genauen Regelungen findet man auch hier: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/FAQs/D...ht/01.html

Letzte Möglichkeit: Hochzeit

やられてなくてもやり返す!八つ当たりだ!
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.11.16 15:06 von Hellstorm.)
13.11.16 15:01
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ThomasMantz
Gast

 
Beitrag #3
RE: Aufenthaltserlaubnis wegen zu geringen Einkommens verweigert
Also erst mal Danke für deine Antwort.

Sie ist mit working holiday Visum 1 Jahr geblieben, war 4 Monate wieder in Japan, was eine Verlängerung des
WH Visums ausschliesst.

Sie hat aktuell arbeit, das geringe Einkommen erstaunt auch mich, scheint aber plausibel. Soll ich
das Amtsschreiben mal einstellen?

Sie wohnt in Frankfurt in einer WG.

Sie ist eine Art Begleiterin am Flughafen als Bodenpersonal.
Muss ne jap. Firma sein.

Für ne Ehe kenne ich sie erst zu kurz hoho aber süss find ich sie schon, sie 26, ich 33 hoho

Weitere Fragen können gern gestellt werden.
13.11.16 15:12
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Hellstorm


Beiträge: 3.925
Beitrag #4
RE: Aufenthaltserlaubnis wegen zu geringen Einkommens verweigert
(13.11.16 15:12)ThomasMantz schrieb:  Sie hat aktuell arbeit, das geringe Einkommen erstaunt auch mich, scheint aber plausibel. Soll ich
das Amtsschreiben mal einstellen?

Hier muss ich aber mal nachhaken, wie funktioniert das? Mit einem Touristenvisum kann man ja nicht arbeiten. Außer WH und Nebenjob beim Studentenvisum würde mir nichts einfallen.
Ich kann mir aber schon vorstellen, dass Begleiterin am Flughafen jetzt nicht gerade hochbezahlt ist, von daher vielleicht realistisch. Wahrscheinlich auch noch Ausnutzen der Mitarbeiterin.

Ich denke, allzu viel kann man da nicht machen, außer

a) neuen Sachbearbeiter probieren
b) umziehen und bei einer anderen Ausländerbehörde probieren
c) neuen Job

Letztlich ist es ja, wie gesagt, alles vom Gutdünken des Sachbearbeiters abhängig.

やられてなくてもやり返す!八つ当たりだ!
13.11.16 15:44
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ThomasMantz
Gast

 
Beitrag #5
RE: Aufenthaltserlaubnis wegen zu geringen Einkommens verweigert
Ich muss sie mal fragen, welches Visum sie aktuell hat.
Die Angabne des Einkommens wurde vom Arbeitgeber an den Sachbearbeiter übermittelt.
Von daher halte ich es für realistisch.

Ne Möglichkeit müsste es doch geben.
Muss sie noch mal anschreiben.
13.11.16 15:54
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Aufenthaltserlaubnis wegen zu geringen Einkommens verweigert
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