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Doppelnamen in Japan
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Robato


Beiträge: 167
Beitrag #1
Doppelnamen in Japan
Hallo!

Ich hoffe das Thema ist hier richtig platziert.

Meine Frau ist Japanerin und unser Sohn wurde in Yokkaichi geburen. Wir hatten uns einen Doppelnamen fuer ihn ausgesucht. Als wir ihn anmelden wollten, wurde uns gesagt, dass zwei Vornamen nicht moeglich waeren. Also hat er jetzt einen Vornamen. Und nun das fuer uns wirklich merkwuerdige: Circa 6 Monate spaeter haben bekannte von uns eine Tochter bekommen. Vater ist Japaner und die Mutter kommt aus Papua-Neuguinaea. Sie haben ihre Tochte Maria-Gabrielle genannt. Sie wohnen in Nagoya, also auch in der Praefektur Mie.
Ich nehme an, dass die Bestimmungen zur Namensgebung zumindestens doch in jeder Preafektur gleich sein sollten, wenn nicht sogar in ganz Japan?
Oder kannte sich der Beamte einfach nicht so gut aus?

Ich freue mich auf eure Antworten!

MfG
Robato

Sports Bakka... wenn schon Sport, dann dieser *^-^*
19.01.07 18:03
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yamada


Beiträge: 957
Beitrag #2
RE: Doppelnamen in Japan
Wahrscheinlich haben Ihre Bekannten den Vornamen ihrer Tochter als eine Kombination,
マリアガブリエル, nicht einen aus zwei Namen bestehenden Namen, マリア ガブリエル
beim Amt gemeldet.

Zu Ihrer Information befindet sich jedenfalls 四日市 in der Mie Präfektur(三重県),
und 名古屋 ist ja die Hauptstadt der Aichi Präfektur(愛知県) und gehört nicht zur Mie Präfektur, obwohl die beiden nebeneinander liegen.

Fühlen Sie sich wohl in Yokkaichi? Sicher haben Sie schon Taihakunagamochi genossen.
20.01.07 03:06
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Robato


Beiträge: 167
Beitrag #3
RE: Doppelnamen in Japan
@yamada:
uuups... mit "Nagoya und Mie" habe ich mich aber ganz schoen vertan. zunge
In Yokkaichi gefaellt es mir sehr gut. Allerdings kenn ich ausser Kyoto auch noch keine andere Gegend Japans.
"Taihakunagamochi" habe ich noch nicht gegessen. Nur die Mochi, welche man auf dem Ofen baeckt und dann in "Nori" wickelt. Aber meine Frau meinte, wenn wir wieder in Japan sind, dann werden wir das probieren. grins

Nochmal zum Vornamen: Bei der Anmeldung unseres Sohnes beim Amt wurde sein Name (Oskar) in Katakana niedergeschrieben.
Als wir dann einen Reisepass fuer ihn beantragt haben, wurde diese Katakanaschreibung wieder in lateinische Buchstaben umgewandelt. Und dann kam Osuka dabei heraus.
Ist es nun so, dass man haette den urspruenglichen Namen garnicht erst in Katakana uebersetzen duerfen? Also ist es moeglich auslaendiche Namen auf japanischen Dokumenten in lateinischer Schrift anzugeben, oder muss das immer ins Katakana uebersetzt werden?
Mit seinem Nachnamen (Koenig) gab es das Problem uebrigens nicht. Da haette doch rein theoretisch "ko-e-ni-gu" rauskommen muessen. Oder liege ich da falsch? kratz

MfG
Robato

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20.01.07 18:34
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Ryuusui


Beiträge: 278
Beitrag #4
RE: Doppelnamen in Japan
Bei mir wurde da so geregelt, dass mein Name in Romaji im Kanji-Feld steht und als Katakana im Furigana-Feld (in diversen Formularen). In meiner ARC steht ausdruecklich als Vermerk, dass ich Katakana benutzen darf.
21.01.07 01:05
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Robato


Beiträge: 167
Beitrag #5
RE: Doppelnamen in Japan
@Ryuusui:
Wofuer steht denn "ARC"? kratz

Danke.

MfG
Robato

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21.01.07 19:42
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Bitfresser


Beiträge: 1.702
Beitrag #6
RE: Doppelnamen in Japan
Zitat:Wofuer steht denn "ARC"? kratz
Alien Registration Card

Aber es ging doch um ein japanisches Kind, dass einen deutschen Namen trägt. Wo ist der Zusammenhang?

If you have further questions ...
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.01.07 20:30 von Bitfresser.)
21.01.07 20:28
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fuyutenshi


Beiträge: 887
Beitrag #7
RE: Doppelnamen in Japan
Meine Freundin heisst Mariko Maria. Komisch dass das nict gehen soll. Ich frage mal nach wie es bei ihr wahr. Vielleicht liegt es wirklich am Beamten.

今や太陽はその光を覆い隠し、
世界は心地好い夜に身を委ねる。
柔らかな寝床へ、私も身を横たえる。
だが、私の魂はどこに、どこに休ませたら良いのか?
22.01.07 02:18
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yamada


Beiträge: 957
Beitrag #8
RE: Doppelnamen in Japan
Es scheint, laut Gesetz Japans scheinen Japaner ihre Namen behördlich nur noch mit Hiragana, Katakana und bestimmten Kanji angeben zu dürfen
und zwar sei es nicht erlaubt, irgendwelches Schriftzeichensystem der Nichtjapanischen Sprachen(außer Chinesisch und Koreanisch teilweise,
was Kanji-Schriftzeichen angeht) oder die Ziffern oder die Zeichen(wie chemische, mathematische und der gleichen) zu Hilfe zu nehmen.
Es verhält sich natürlich anders beim Reisepass, der in Überseeländern unentbehrlich wird,
wo man sicher kaum damit rechnen dürfte, dass Leute dort japanisch lesen könnten.

Übrigens könnte ein(e) Nichtjapaner(in) auch seinen(ihren) Namen mit Kanji bezeichnen und ihn melden,
ohne vergessen zu dürfen, dass es einerseits positive Bedeutungen tragende Kanji, andererseits negative gibt, wie Sie schon wahrscheinlich wissen.
Um Beispiele von den in Japan eingebürgerten Fußballspielern aus Brasilien zu nennen, liegen Lopes Wagner(呂比須 ワーグナー),
Santos Alessandro(三都主 アレッサンドロ) oder Ramos Ruy(ラモス 瑠偉) nahe.
(allerdings ist nur einer von Vor- und Familiennamen in Kanji, sie hätten beide Namen mit Kanji bilden können.)
Diese Dreien sind natürlich standesamtlich anerkannt.
Santos soll allerdings seit kurzem bei Salzburger Redbull vermietet spielen.
22.01.07 13:14
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Robato


Beiträge: 167
Beitrag #9
RE: Doppelnamen in Japan
@Bitfresser:
Mir wahr der Begriff "ARC" nicht bekannt. Nun, da ich die Bedeutung kenne, ist mir klar, dass dies fuer meinen Sohn irrelevant ist, da er ja die japanische Staatsbuergerschaft besitzt.

Mich wuerde interessieren, ob jetzt fuer immer in seinem Reisepass "Osuka" statt "Oskar" stehen wird. Oder kann man das aendern, wenn er z.B. den naechsten Pass (Mit 5Jahren?) bekommt.
Denn "Osuka" ist ja nun sozusagen bloss ein Fantasiename, den es weder im Deutschen noch im Japanischen gibt. (So weit ich weiß kratz )

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22.01.07 13:59
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Bitfresser


Beiträge: 1.702
Beitrag #10
RE: Doppelnamen in Japan
(22.01.07 13:59)Robato schrieb:@Bitfresser:
Mir wahr der Begriff "ARC" nicht bekannt. Nun, da ich die Bedeutung kenne, ist mir klar, dass dies fuer meinen Sohn irrelevant ist, da er ja die japanische Staatsbuergerschaft besitzt.

Mich wuerde interessieren, ob jetzt fuer immer in seinem Reisepass "Osuka" statt "Oskar" stehen wird. Oder kann man das aendern, wenn er z.B. den naechsten Pass (Mit 5Jahren?) bekommt.
Denn "Osuka" ist ja nun sozusagen bloss ein Fantasiename, den es weder im Deutschen noch im Japanischen gibt. (So weit ich weiß kratz )
Eigenlich war die Anmerkung an Ryuusui gerichtet.

Btw. Wie auch in Deutschland, so richtet sich der Name Deines Sohnes nur nach der Geburtsurkunde.

Diese musst Du anfertigen lassen bevor Du den Reisepass beantragen darfst. Steht dort etwas anderes, kannst Du den Pass jeder Zeit korrigieren lassen. Steht dort das selbe, musst Du eventuell die Namensgebung anfechten.

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22.01.07 14:26
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