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Heiraten in Japan ohne Trauzeugen
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Kikunosuke


Beiträge: 472
Beitrag #11
RE: Heiraten in Japan ohne Trauzeugen
Was heißt denn "teuer"?
Nur so aus Interesse. Der Service in Englisch wird wahrscheinlich mehr kosten als auf Japanisch.

乱世の怒りが俺を呼ぶ。
27.01.25 00:51
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elenoir


Beiträge: 5
Beitrag #12
RE: Heiraten in Japan ohne Trauzeugen
Wir hatten 2 Agenturen angefragt, ob sie uns auf dem Amt unterstützen, als Trauzeugen unterschreiben und beim Papierkram helfen. Das ging von 2000 bis 4000 Euro.
Die 4000 aber mit allem, also auch der Papierkram der dann auf den deutschen Ämter nötig ist.
27.01.25 08:55
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Kikunosuke


Beiträge: 472
Beitrag #13
RE: Heiraten in Japan ohne Trauzeugen
Hmm ja, das finde ich schon viel. Um die nötigen Unterlagen müsst ihr euch ja selber kümmern. Das Heiratsformular ausfüllen und alles abgeben, dafür ist das nicht ganz günstig.
Vielleicht richtet sich das an Leute die überhaupt keine Ahnung haben und noch eine Rundum-Betreuung mit Abholung vom Flughafen brauchen.

乱世の怒りが俺を呼ぶ。
27.01.25 10:46
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Jerry


Beiträge: 271
Beitrag #14
RE: Heiraten in Japan ohne Trauzeugen
Wenn man nach dem Urlaub wieder in D wohnen sollte, kann aber muss man die im Ausland geschlossene Heirat nicht anerkennen lassen. Die "Anerkennung" in D kann man durchführen, in dem man in D zum Standesamt seines Wohnsitzes geht und dort ein "Buch" der Familie anlegen lässt. Das sogenannte Buch, ist eine einzelne DIN A5 große Seite.

Der Vorteil dieser Variante ist, das man fortan in D nur noch das "Buch der Familie" vorzeigen muss und keiner erneut irgend welche beglaubigten Übersetzungen und vmtl. eine Apostille der Botschaft des anderen Landes (z.B. Japan) haben will.

Eine Alternative wäre vlt. wenn ihr ohnehin vlt. beide aus D sein solltet, das ihr in JP die von euch gewünschten Zeremonien durch führt und die Hochzeit (Papier machen) in D durchführt.

Bei einer Scheidung richtet sich im internationalen Recht wohl das bei einer Ehe anzuwendende Recht meiner Meinung nach nach dem gewöhnlichen gemeinsamen Aufenthalt der letzten drei Jahre vor Einreichung der Scheidung. Wenn ihr da ein anderes Recht für eure Ehe wirken haben wollt, ist meiner Meinung nach nicht der Ort der Eheschließung relevant.

Per Ehevertrag kann man wohl das Recht des euch passenden Landes für die Scheidung wählen. So etwas habe ich mal in D beim Notar für mich gewählt um eine gewisse Rechtssicherheit zu bestimmten Teilthemen zu erhalten. Am besten so etwas gleich zu Anfang zu Friedenszeiten beim Notar vertraglich festhalten. Der Kostenpunkt richtet sich da nach einer Gebührentabelle und dem aktuellen Streitwert und das geht da so bei 200€ los. Wenn ihr vlt. nach eine paar Jahren einen deutlich höheren Streitwert habt, liegen die Gebühren auch schnell mal bei >500€ .

Am besten gleich den gewünschten Güterstand mit wählen und die Befreiung der Verfügungsbeschränkung nach § 1365 BGB. Das kann einem von viel Trödel bewahren. (Im übrigen werden sowohl in D als auch in JP etwa 50% der Ehen zwischen Einheimischen geschieden. Die durchschnittliche Dauer von Ehen beträgt in D gerade einmal ca. 13,8 Jahre. Die Scheidungsrate von Ehen in JP zwischen Japaner und Ausländer etwa 2/3 !!! Wie die Scheidungsrate von Deutschen und Ausländern in D ist, habe ich im Moment nicht zur Hand.)

Bedenke, das wenn ihr JP Recht für eure Ehe vereinbaren solltet, das ihr dann selbst bei Tod des Ehegatten, auch für die Eltern des Ehegatten unterhaltspflichtig werdet. Das JP Recht hat da die weitere Besonderheit, das man sich auch nach dem Tod des Ehegatten von diesem scheiden lassen kann und damit die Unterhaltspflicht gegenüber den Eltern des Ehegatten erlischt.

Laienmeinung. Keine Rechtsberatung. Basierend aus einigen Rechtstexten, die weder verallgemeinerbar sein müssen, noch heute oder auch nur jemals zutreffend gewesen sein müssen.

Danke an alle für die Informationen.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.06.25 23:22 von Jerry.)
06.06.25 21:53
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Heiraten in Japan ohne Trauzeugen
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