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Als Japaner/In in Deutschland leben/arbeiten
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Romba


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Beitrag #1
Als Japaner/In in Deutschland leben/arbeiten
Hallo, liebe Community!

Meine Freundin ist Japanerin und möchte in diesem Jahr gern mit ihrer Tochter nach Deutschland ziehen. Erstmal allgemein: Hat da jemand vielleicht schon Erfahrungen gemacht? Leben, Bürokratie, Sprache, Arbeit?
Ich versuche mich nun zu belesen und die aufkommenden Hürden schon möglichst im Vorfeld zu reduzieren..

Was hier vllt nicht so ganz reinpasst, ist aber eine der wichtigsten Fragen (vielleicht etwas lächerlich für einige..). Wie kommt eine alleinerziehende Mutter überhaupt klar?! kratz
Die Tochter ist 6 Jahre alt und müsste zur Schule gehen. Wenn die Mutter aber ganztags arbeitet (ich übrigens auch), dann müsste das Kind irgendwo unterkommen. Ist das möglich/einfach? Bekommt man dabei Unterstützung vom Staat? Auch als Ausländer?

Als zweites überhaupt mal zur Arbeitsbeschaffung. Wir haben schon die eine oder andere Seite gefunden mit Angeboten für Japaner/Innen, ich würde mich aber freuen, wenn vielleicht noch jemand einen Geheimtipp oder so etwas hat! Das Problem dabei ist noch die deutsche Sprache.. Sie lernt bereits, für die Arbeit in einem normalen deutschen Büro reicht es allerdings noch lange nicht.

So, Sprache. Habt ihr vielleicht Erfahrungen mit der mehrsprachigen Erziehung von Kindern? Wie handhabt ihr das? Ich bin selbst zweisprachig in Deutschland aufgewachsen und spreche nun beide Sprachen (Polnisch und Deutsch fließend und akzentfrei). Die Kommunikation mit meiner japanischen Freundin funktioniert bisher nur auf englisch einwandfrei, ich lerne allerdings auch japanisch um mich möglichst mit der Tochter unterhalten zu können - oder wenigstens die einfachsten Dinge kommunizieren zu können..

Aufenthaltsrecht. Ich habe schon mal ein wenig gelesen, allerdings ist das schon eine kleine Weile her.. Falls jemand auch hier Erfahrungen hat, wie es geregelt ist, wäre ich froh über eine Rückmeldung.

Dann noch zur Schule.. Die Tochter würde dann ja zur Schule gehen, ohne jegliche Deutschkenntnisse ist das aber wahrscheinlich etwas schwierig :/ Wie ist es dort geregelt? Gibt es speziellen Unterricht für Ausländer? Sollte man das Kind extra Sprachunterricht nehmen lassen? Da ich wahrscheinlich einige Monate nicht vor Ort sein kann, kann ich leider auch nicht direkt etwas beibringen..

Puh, es fällt mir sicher noch mehr ein, für jetzt ist aber erstmal Schluss!
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!
18.02.14 23:46
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DigiFox2014
Gast

 
Beitrag #2
RE: Als Japaner/In in Deutschland leben/arbeiten
Ohne erst einmal auf das weiter einzugehen.

"Freundin", also nicht verheiratet? Da muss sie nach 3 Monaten (90 Tage) eh wieder nach Japan.
Da sie kein Arbeitsvisum hat, also keine Arbeit, fliegt das eh raus.
Deutsch kann sie auch noch nicht gut, wobei das natürlich kein Hindernis ist *sich in DE umguck*

Anders ist es, wenn sie Verwandte hier hat, also ein Teil ihrer Familie hier wohnt.

Sonst müsste sie sich beim Ausländeramt eh melden und bekommt auch da, X Informationen.
Integrationskurse...

Für das Kind wäre dann das Jugendamt zuständig. Anmelden des Kindes an einer Schule etc.
Schwierig ist es dann mit der Sprache.
In Düsseldorf gibt es zwar eine japanische Schule, aber sonst (?) wohl eher nicht.
Da hilft dann sicher wieder das Ausländeramt weiter.

Was aber japanisch bezogen wäre. In größeren Städten, gibt es meist immer japanische Gesellschaften.
Die wissen dann auch meist, wo jemand, der japanisch kann, eine Arbeit finden könnte.
Natürlich helfen die sicher auch bei anderen Dingen.
Japanische Konsulate gibts zwar nicht so viele in Deutschland, aber hier kann man auch Hilfe suchen.
19.02.14 01:28
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gai jin
Gast

 
Beitrag #3
RE: Als Japaner/In in Deutschland leben/arbeiten
(18.02.14 23:46)Romba schrieb:  Bekommt man dabei Unterstützung vom Staat?
Auch als Ausländer?
Von welchem Staat wird eine Unterstuetzung denn erwartet ?, von dem, dessen Buerger man ist, oder von dem, den man mit seiner Anwesentheit bereichern moechte ?
Meinst Du jetzt das Kindergeld ? - Ja, wenn man Resident in D. ist.
Ist denn das in Japan anders ? huch kratz
19.02.14 08:10
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Asylbewerber
Gast

 
Beitrag #4
RE: Als Japaner/In in Deutschland leben/arbeiten
Ich kann mich an ein Gespräch mit einem Mitarbeiter der Ausländerbehörde erinnern, in dem er sagte: "Für einen Japaner / eine Japanerin findet sich immer ein Grund, in Deutschland zu bleiben". Es gibt auch immer wieder unverheiratete Japaner, die von Japan nach Deutschland kommen und sich hier niederlassen. Für Japaner gibt es ausreichend Arbeitsmöglichkeiten hier in Deutschland. Daran wird es daher definitiv nicht scheitern.

In der Regel läuft es jedoch so: Der japanische Antragsteller reist mit einem Touristenvisum für 90 Tage ein. Wenn der japanische Antragsteller nicht verheiratet ist, muss er innerhalb der 90 Tage einen Grund finden für eine Aufenthaltserlaubnis finden. Das kann ein Studium, eine Arbeit, ... sein. Zunächst bekommt er eine Aufenthaltserlaubnis für zwei Jahre, die danach um drei weitere Jahre verlängert wird. Schließlich erhält er die Niederlassungserlaubnis. Dafür muss der Antragsteller jedoch Deutschkenntnisse nachweisen und zwar erstens in Form eines Kurses und dann noch einmal in Form eines kurzen Gespräches mit dem Sachbearbeiter der Ausländerbehörde.

Sozialleistungen wie Kindergeld, Harz IV, ... gibt es ab sofort, wenn die Aufenthaltserlaubnis eine unbeschränkte Arbeitserlaubnis beinhaltet. Ob beim Kindergeld das Kind in Deutschland geboren sein muss, weis ich nicht. Wenn meine eine Aufenthaltserlaubnis fürs Studium bekommt, ist in der Regel keine unbeschränkte Arbeitserlaubnis dabei. Inwieweit die unbeschränkte Arbeitserlaubnis an unverheiratete Japaner vergeben wird, die eine Arbeit gefunden haben, weiß ich auch nicht. Japaner, die mit einem Deutschen verheiratet sind, bekommen diese aber in der Regel.

Der Besuch von Kindergärten und anderen soziale Einrichtungen ist vom Status der Aufenthaltserlaubnis unabhängig. Das 6 jährige Kind würde ich im nächsten Schuljahr in die erste Klasse geben. Dort gibt es speziellen Deutsch Förderunterricht. Über die Teilnahme entscheidet die Lehrkraft, und nicht die Eltern. In manchen Städten wie Düsseldorf gibt es Samstagsschulen, an denen das Kind Japanisch lesen und schreiben lernen kann. Im Idealfall kann es sich nach dem Abitur aussuchen, ob es in Japan oder in Deutschland zur Uni gehen möchte. Sicherlich könnte man das Kind auch auf eine japanische Schule geben, aber die kostet, wenn überhaupt vorhanden um die 1500,- EUR pro Monat.
19.02.14 09:07
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Woa de Lodela


Beiträge: 1.539
Beitrag #5
RE: Als Japaner/In in Deutschland leben/arbeiten
Einfach mal so auf gut Glück mit Touristemvisum nach Deutschland zu kommen, zumal mit Kind, finde ich ziemlich riskant.

Zitat:Sozialleistungen wie Kindergeld, Harz IV, ... gibt es ab sofort, wenn die Aufenthaltserlaubnis eine unbeschränkte Arbeitserlaubnis beinhaltet.

Kindergeld ja, aber Hartz IV? Dann müsste ja jeder EU-Bürger ein Anrecht auf Hartz IV in Deutschland haben, was (bisher) nicht der Fall ist. Das bekommt man erst, wenn man hier bereits gearbeitet hat bzw. zu wenig verdient ("Aufstocker", z.B. als "Selbständiger").
19.02.14 11:50
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Asylbewerber
Gast

 
Beitrag #6
RE: Als Japaner/In in Deutschland leben/arbeiten
(19.02.14 11:50)Woa de Lodela schrieb:  Kindergeld ja, aber Hartz IV? Dann müsste ja jeder EU-Bürger ein Anrecht auf Hartz IV in Deutschland haben, was (bisher) nicht der Fall ist. Das bekommt man erst, wenn man hier bereits gearbeitet hat bzw. zu wenig verdient ("Aufstocker", z.B. als "Selbständiger").
Das ist Quatsch, denn das Freizügigkeitsgesetz und das Sozialgesetzbuch sagen etwas anderes:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html
Nach dem Sozialgesetzbuch sind vom ALG II: "Ausländerinnen und Ausländer, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt, und ihre Familienangehörigen" ausgenommen. Ein Unionsbürger, der in Deutschland auf der Suche nach Arbeit ist, hat daher kein Anrecht auf ALG II.

Die drei Monate kommen aus dem Freizügigkeitsgesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/freiz_...4/__2.html
EU-Bürger dürfen sich bis zu 3 Monaten in Deutschland rein mit einem Personalausweis oder Reisepass des Ursprungslandes aufhalten. Danach dürfen sie bleiben, wenn sie arbeitssuchend sind.

Wenn sie aber arbeitssuchend sind, greift die oben genannte Ausschlussklausel auch über die drei Monate hinaus.
19.02.14 12:43
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Woa de Lodela


Beiträge: 1.539
Beitrag #7
RE: Als Japaner/In in Deutschland leben/arbeiten
@Asylbewerber: Ich sage ja selber, dass es eben nicht der Fall ist. Mein Kommentar bezog sich auf die Aussage, dass es Sozialleistungen inkl. Hartz IV sofort gebe, sofern die Aufenthaltserlaubnis eine unbeschränkte Arbeitserlaubnis beinhalte. Und letzteres trifft eben alle EU-Bürger zu (seit dem 1.1. auch für Rumänen und Bulgaren). Trotzdem kann ich nicht einfach nach Frankreich gehen und dort von der Sozialhilfe leben, weil der Satz dort höher ist oder es mir dort besser gefällt.

Über eine mögliche Änderung wird seit einigen Wochen diskutiert.

(19.02.14 12:43)Asylbewerber schrieb:  Die drei Monate kommen aus dem Freizügigkeitsgesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/freiz_...4/__2.html

Das bezieht sich auf EU-Bürger, es ging doch hier um Japaner.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.02.14 13:24 von Woa de Lodela.)
19.02.14 13:00
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Asylbewerber
Gast

 
Beitrag #8
RE: Als Japaner/In in Deutschland leben/arbeiten
Man muss hier schon differenzieren zwischen EU-Inländern und EU-Ausländern.

EU-Inländer haben keinen besonderen Aufenthaltstitel in Deutschland. Ihre Rechte sind gesetzlich und allgemeinverbindlich geregelt. Wenn ein EU-Inländer aufgrund von Heirat nach Deutschland kommt, kommt er ohnehin nicht zum Zwecke der Arbeitssuche und hat Anrecht auf ALG II.

EU-Ausländer und damit Japaner bekommen ohne Arbeitsstelle keine Aufenthaltserlaubnis, wenn man mal von politisch Verfolgten, ... absieht. Die einzige Ausnahme sind halt die, die durch Heirat einen Aufenthaltstitel bekommen. Die haben in der Tat sofort und ohne weiteres auch ein Anrecht auf ALG II.

Davon wird meines Wissens sogar oft Gebrauch gemacht, insbesondere von Leuten, die sich Ehepartner aus vergleichsweise Ländern wie Thailand anheiraten.
19.02.14 13:30
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Romba


Beiträge: 5
Beitrag #9
RE: Als Japaner/In in Deutschland leben/arbeiten
Danke erstmal für die Antworten.

Natürlich versucht sie jetzt schon von Japan aus einen Job in D zu finden. Bewerbungen sind unterwegs..
Der Tipp mit den japanischen Gemeinschaften ist gut, werde auch dort mal anfragen.

Es geht ja auch nicht darum hier her zukommen und hartz4 zu kassieren.. das ziel ist eine Lebensverbesserung, eine gute Schulbildung für die Tochter und ein wenig mehr Lebensqualität. Da sie auch studiert hat und ziemlich gut englisch spricht, hoffe ich, dass man da etwas passendes finden kann.
20.02.14 00:19
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Hachiko
Gast

 
Beitrag #10
RE: Als Japaner/In in Deutschland leben/arbeiten
(20.02.14 00:19)Romba schrieb:  Danke erstmal für die Antworten

Es geht ja auch nicht darum hier her zukommen und hartz4 zu kassieren.. das ziel ist eine Lebensverbesserung, eine gute Schulbildung für die Tochter und ein wenig mehr Lebensqualität. Da sie auch studiert hat und ziemlich gut englisch spricht, hoffe ich, dass man da etwas passendes finden kann.

Mit Verlaub, aber das liest sich hier so, als befände sich Japan auf dem Niveau eines Entwicklungslandes. Ist denn hier etwa eine
individuelle Verbesserung der Lebensqualität zu verstehen, ich nehme mal an zugeschnitten auf ihren Status als alleinerziehende
Mutter, was in Nippon eher selten vorkommt, denn für eine Frau mit Hochschulbildung dürfte es dort genauso wie hier nicht ein
Ding der Unmöglichkeit sein eine adäquate Arbeitsstelle zu finden und dem Kind eine gute Schuldbildung zu ermöglichen. Steht denn
da nicht auch der leibliche Vater in der Pflicht?kratz
20.02.14 05:35
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Als Japaner/In in Deutschland leben/arbeiten
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