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Arbeiten in Japan
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cornix


Beiträge: 79
Beitrag #21
RE: Arbeiten in Japan
Zitat:Wenn ein Deutscher das macht, muss er die deutsche Pappe (soweit ich weiß) abgeben, da Deutschland eine doppelte Staatsangehörigkeit nur in Ausnahmefällen akzeptiert.

Hmm ich weiss ja nicht ob ich jetzt ein Ausnahmefall bin, aber ich habe eine 2te Staatsbuergerschaft neben der Deutschen und Probleme hatte ich bis Heute nicht. Ein Freund hat auch zB neben der deutschen die amerikanische, weil er in den USA geboren wurde. Gut vielleicht sind das jetzt wirklich alles Ausnahmefaelle, aber ich war auch immer der Meinung, das die Probleme da eher von der japanischen Seite aus kommen als von der deutschen.
Wenn ich mich jetzt nicht irre habe ich mal irgend sowas gelesen, wie Kinder aus gemischter Ehe duerfen 2 Buergerschaften haben, mussen sich dann wenn sie 20 sind fuer die japansiche oder die andere entscheiden. aber sicher bin ich mir da nid kratz

Aber um zurueck zum Thema zu kommen - es klingt als waerst du noch relativ jung, da sollte es eigentlich keine grossen Probleme geben ein Arbeitsvisum fuer ein Jahr zu bekommen, wenn du die Stelle bereits hast.
Wobei wenn du so vernarrt bist in Japan, wie ich, kann ich nur Studieren empfehlen. Da hast du immer wieder Moeglichkeinten. zB direkt nach dem Grundstudium ein Praktikum machen (6-12 Monate), Auslandssemester nochmal solange, spaeter Diplomarbeit und/oder Promotion. Da kommt man problemlos wenn mans drauf anlegt auf 3, 4 Jahre waerend man was fuer seine Ausbildung tut. hoho

The circle of hatred continues unless we react. [Zack De La Rocha]
12.03.06 07:59
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Antonio


Beiträge: 242
Beitrag #22
RE: Arbeiten in Japan
Ich dachte, für die jap. Staatsbürgerschaft müsse man seine alte aufgeben.

"Warum sollte ich mir denn die Mühe machen, in die Bibliothek zu rennen, wenn man auf das Wissen anderer zurückgreifen kann."
12.03.06 09:20
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yuxel


Beiträge: 299
Beitrag #23
RE: Arbeiten in Japan
Das ist auch so. Einige geben aber an, die alte Staatsbürgerschaft aufgegeben zu haben, obwohl dies nicht den Tatsachen entspricht. Falls die versteckte zweite Staatsangehörigkeit den Behörden bekannt wird, kann dies den Entzug der der japanischen Staatsangehörigkeit zur Folge haben. Ausnahmen bestehen nur für Angehörige von Staaten die ihre Bürger nicht aus ihrer Staatsbürgerschaft entlassen.

Auch wenn die zweite Staatsbürgerschaft nach der japanischen erworben wird, muss man sich innerhalb von zwei Jahren für eine entscheiden. Aber wer kann schon überprüfen, ob es noch einen zweiten Pass gibt.

Jetzt hängt übrigens überall in den Amtstuben folgendes Plakat rum.
[Bild: minji04.gif]
12.03.06 10:03
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Ex-Mitglied (AU)
Gast

 
Beitrag #24
RE: Arbeiten in Japan
Zitat: Wenn ein Deutscher das macht, muss er die deutsche Pappe (soweit ich weiß) abgeben, da Deutschland eine doppelte Staatsangehörigkeit nur in Ausnahmefällen akzeptiert.

Das ist aktuell korrekt, denn das Staatsangehörigkeitsrecht hat sich bereits 1999 geändert. Davor war die doppelte Staatsbürgerschaft kein Problem in Deutschland. Aber es gibt die erwähnten Ausnahmen und Sonderregelungen. Wen es interessiert, der kann Details auf Seiten wie http://www.einbuergerung.de etc. nachlesen.

Cornix, dann nehme ich an, dass Du und Dein Freund die Pässe wohl schon etwas länger haben zwinker Damals war es in der Tat kaum ein Problem. Hatte mich auch mal kurz mit dem Gedanken getragen, einen 2. zu beantragen, aber da ich davon nicht sonderlich grossen Nutzen hatte, hab ich's bleiben lassen.
12.03.06 13:23
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Maya Mitsume


Beiträge: 27
Beitrag #25
RE: Arbeiten in Japan
Danke an alle.... für die antworten.

@cornix

hmmm glaue es ist ja noch nicht zu spät mit 27 ein studium anzufangen. Aber was ist schon "relativ"? Bin nun ja schon einige jahre von der schule weg. Mal seh'n...vieleicht klappt es ja mit dem Studium.

@rikki-tikki-tavi

ok... war auch nur ein spaß... hoho

@azumi

Warum sollte das nicht funktionieren in Deutschland....? Mein onkel hat eine aus Vietnam geheiratet, Sie bekam die 2. Staatsbürgerschaft und darf hier und auch in ihrem Heimatland unbegranzt arbeiten.

hoho *schäm* ich weiß, meine Rechtschreibung..... rot

von meinen Arbeitgeber in Japan haben mir nur die möglichkeit mit dem Working Holiday Visum gesagt.... auch hier wird mit dem WHV beraten....
kratz hmmm zum ewigen leben in Japan reicht dies wohl nicht

Kann mir da jemand mehr info's zum Visum für festem Arbeitsplatz in Japan sagen?

mfg

Maya

*** Verliebt in Japan ***
12.03.06 13:30
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Ex-Mitglied (AU)
Gast

 
Beitrag #26
RE: Arbeiten in Japan
@Maya: Ich denke, Du solltest erst einmal Deine sechs Wochen im "Einhorn" abkellnern und sehen, wie es Dir überhaupt gefällt, bevor wir uns hier über Einbürgerung und Dergleichen unterhalten.

In Sachen Visum gibt es einen Haufen informative Seiten, wie die der Botschaften und Konsulate, bei denen Du Dich schlau machen kannst.
12.03.06 13:45
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cornix


Beiträge: 79
Beitrag #27
RE: Arbeiten in Japan
Zitat:Cornix, dann nehme ich an, dass Du und Dein Freund die Pässe wohl schon etwas länger haben zwinker Damals war es in der Tat kaum ein Problem. Hatte mich auch mal kurz mit dem Gedanken getragen, einen 2. zu beantragen, aber da ich davon nicht sonderlich grossen Nutzen hatte, hab ich's bleiben lassen.
Jap, die Stammen wohl noch aus der Zeit vor dem Mauerfall zunge
Naja aber es stimmt schon Nutzen hab ich keinen davon - aber ich sag immer man weiss nie was die Zukunft bringt, und wenn man sowas mal hat, muss mans ja nicht wegwerfen...

Zitat:hmmm glaue es ist ja noch nicht zu spät mit 27 ein studium anzufangen. Aber was ist schon "relativ"? Bin nun ja schon einige jahre von der schule weg. Mal seh'n...vieleicht klappt es ja mit dem Studium.

Zu spaet ist es nie hoho es kommt nicht selten vor das Rentner noch anfagen zu studieren weil ihnen langweilig ist... gut meistens so Dinge wie Kunst oder so ^^

Zitat:@Maya: Ich denke, Du solltest erst einmal Deine sechs Wochen im "Einhorn" abkellnern und sehen, wie es Dir überhaupt gefällt, bevor wir uns hier über Einbürgerung und Dergleichen unterhalten.

Weise Worte... Es kommt wohl auch nicht so selten vor, dass Leute die nichts anderes im Sinn hatten als Japan, nachdem sie dort waren, sehr enttaeuscht und desillusioniert zurueck kommen.

The circle of hatred continues unless we react. [Zack De La Rocha]
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.03.06 14:21 von cornix.)
12.03.06 14:19
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shinobi


Beiträge: 920
Beitrag #28
RE: Arbeiten in Japan
Zitat:Es kommt wohl auch nicht so selten vor, dass Leute die nichts anderes im Sinn hatten als Japan, nachdem sie dort waren, sehr enttaeuscht und desillusioniert zurueck kommen.

Vor allem wenn sie erkennen, dass Japan nicht aus Manga, pinken Zuckerstangen und Kimono, sondern größtenteils aus harter Arbeit besteht. hoho
12.03.06 14:46
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Bitfresser


Beiträge: 1.702
Beitrag #29
RE: Arbeiten in Japan
Zitat:Wer in Deutschland eine(n) Deutsche(n) heiratet, bekommt noch lange keine deutsche Staatsangehörigkeit! Die kann man frühestens nach 3 Jahren Ehe bekommen.
@Azumi
Ich hab das grade durchgemacht, deshalb bin ich fit auf dem Gebiet, was Deutschland angeht:
Du bekommst eine Aufenthaltserlaubnis für 1 Jahr (mit Arbeitserlaubnis, auch ALGII). Dann bekommst Du wenn die Ehe noch steht eine Aufenthaltserlaubnis für weitere 2 Jahre. Sollte die Ehe dann noch stehen, erhältst Du die Niederlassungserlaubnis. Du musst dann keine weiteren Aufenthaltserlaubnisse verlängern lassen. Solltest Du aber länger als 6 Monate im Ausland verbringen, geht das Prozedere von vorn los. Die Staatsbürgerschaft kann man ab ???10-15Jahren??? beantragen.

PS: Da ein Ausländer nicht nach einer bestimmten Zeit automatisch das Recht auf eine Einbürgerin hat, ist auf das VETO der CSU im Jahre 1998 zurückzuführen. Da wurde so richtig Terror gegen die Pläne von "Rot-Grün" gemacht.

If you have further questions ...
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.03.06 14:59 von Bitfresser.)
12.03.06 14:47
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Bitfresser


Beiträge: 1.702
Beitrag #30
RE: Arbeiten in Japan
Es gibt Möglichkeiten die doppelte Staatsbürgerschaft zu erlangen:
1. Ein Kind hat einen deutschen und einen japanischen Elternteil. Es wird ein lebenlang beide Staatsbürgerschaften behalten dürfen. Bekanntestes Beispiel ist Kevin Kurani, ein Fussballsppieler aus der Bundesliga.
2. Ein Kind zweier Japaner wird in Deutschland geboren. Es erhält bis zum 18. Lebensjahr beide Staatsbürgerschaften und muss sich dann für eine entscheiden.
3. Man kauft sich im Laufe seines Lebens eine Staatsbürgerschaft. Ob das im Bezug auf Japan geht weiss ich leider nicht. Die Schweiz bietet aber diese Möglichkeit.

If you have further questions ...
12.03.06 14:53
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Arbeiten in Japan
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