Antwort schreiben 
Arbeiten in Japan
Verfasser Nachricht
shakkuri


Beiträge: 1.387
Beitrag #31
RE: Arbeiten in Japan
Zitat:@Maya: Ich denke, Du solltest erst einmal Deine sechs Wochen im "Einhorn" abkellnern und sehen, wie es Dir überhaupt gefällt, bevor wir uns hier über Einbürgerung und Dergleichen unterhalten.
Ohne ein gewisses Maß an sprachlicher Fähigkeiten wird es wohl eher auf Küchenhilfe hinauslaufen; nicht kellnern...

接吻万歳
12.03.06 15:20
Webseite des Benutzers besuchen Alle Beiträge dieses Benutzers finden Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
MM


Beiträge: 174
Beitrag #32
RE: Arbeiten in Japan
Zitat:Die Staatsbürgerschaft kann man ab ???10-15Jahren??? beantragen.
Nach 3 Jahre Ehe mit einem Deutschen oder 5 Jahre legal in Deutschland wohnhaft plus ausreichende Deutsche Sprachkenntnisse.

Zitat:
Ein Kind hat einen deutschen und einen japanischen Elternteil. Es wird ein lebenlang beide Staatsbürgerschaften behalten dürfen. Bekanntestes Beispiel ist Kevin Kurani, ein Fussballsppieler aus der Bundesliga.

Kevin Kuranyi hat übrigens 3 Pässe: Von Brasilien (Geburt), Panama (Mutter) und Deutschland (Vater mit ungarischer Abstammung, der in Brasilien lebt).
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.03.06 15:31 von MM.)
12.03.06 15:28
Alle Beiträge dieses Benutzers finden Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Ex-Mitglied (AU)
Gast

 
Beitrag #33
RE: Arbeiten in Japan
Zitat: Ohne ein gewisses Maß an sprachlicher Fähigkeiten wird es wohl eher auf Küchenhilfe hinauslaufen; nicht kellnern...

*lol* nun ja, es liegt mir nicht immer, den Leuten die zuweilen harte Realität um die Ohren zu schlagen ... zwinker Daher habe ich es bei seiner Definition belassen.

Noch ein Nachsatz zu meinen Äusserungen der doppelten Staatsbürgerschaft: Hier habe ich mich auf Erlangung der Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung berufen (wie der Link zeigt). Erlangung der Staatsbürgerschaft durch Abstammung ist natürlich etwas anderes.

Da hier wohl doch diverser Diskussionbedarf besteht, würde ich vorschlagen, weiter im existenten Thread "Einbürgerung" zu diskutieren, oder generell vielleicht einen neuen Thread zu eröffnen und dort die wichtigen Informationen mal zu bündeln.

Ma-kun .... könntest Du das übernehmen?
12.03.06 15:31
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Bitfresser


Beiträge: 1.702
Beitrag #34
RE: Arbeiten in Japan
Zitat:
Zitat:Die Staatsbürgerschaft kann man ab ???10-15Jahren??? beantragen.
Nach 3 Jahre Ehe mit einem Deutschen oder 5 Jahre legal in Deutschland wohnhaft plus ausreichende Deutsche Sprachkenntnisse.
Ich hab keine Lust mich wieder rumzustreiten. Nach 3 Jahren ist höchstens die Niederlassungserlaubnis drin. Ein Recht auf Einbürgerung besteht nach 8 Jahren:
http://www.info4alien.de/einbuergerung/t...spruch.htm

Solltest Du andere Fakten haben, zeige sie mir.

PS: Diese 5 Jahre ist der Zeitraum zur Erlangung der Niederlassungserlaubnis für Ausländer, die nicht mit einem Deutschen verheiratet sind.

If you have further questions ...
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.03.06 17:38 von Bitfresser.)
12.03.06 17:32
Alle Beiträge dieses Benutzers finden Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Ex-Mitglied (AU)
Gast

 
Beitrag #35
RE: Arbeiten in Japan
Ich vermute MM hat dies hier gemeint:

http://www.einbuergerung.de/26_116.htm

D. h. Bifresser zitiert hier die normale Anspruchseinbürgerung und MM spricht vom Regelanspruch für Ehegatten. Soweit korrekt?
12.03.06 17:40
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Bitfresser


Beiträge: 1.702
Beitrag #36
RE: Arbeiten in Japan
Irgendwie bin ich baff. Ich hab mich noch vor knapp 2 Monaten auf dem Ausländeramt von Nürnberg eingehend mit meiner Frau beraten lassen. Zwar hat sie nicht vorgehabt sich einbürgern zu lassen, aber das Thema wurde ebenfalls (wegen dieser 6 Monatsfrist) intensiv durchgekaut. Und da war nichts mit 3 Jahren.

PS: Zumindest hatte ich mit den 5 Jahren recht hoho

If you have further questions ...
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.03.06 18:53 von Bitfresser.)
12.03.06 17:45
Alle Beiträge dieses Benutzers finden Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
shinobi


Beiträge: 920
Beitrag #37
RE: Arbeiten in Japan
Wäre ich mit einem Ausländer verheiratet, würde ich diesen möglichst nie einbürgern lassen. Das unbegrenzte Aufenthaltsrecht hat er auch so und notfalls kann man in dessen Land leben. hoho
Hat also auch (eigentlich nur) Vorteile.
12.03.06 18:10
Alle Beiträge dieses Benutzers finden Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
cornix


Beiträge: 79
Beitrag #38
RE: Arbeiten in Japan
Zitat:Hat also auch (eigentlich nur) Vorteile.

Hehe da hast du wohl recht ^^
Ist wie die doppelte Staatsbuergeschaft, nur auf 2 Personen verteilt *lol*

The circle of hatred continues unless we react. [Zack De La Rocha]
12.03.06 18:13
Alle Beiträge dieses Benutzers finden Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Rikki-Tikki-Tavi


Beiträge: 167
Beitrag #39
RE: Arbeiten in Japan
Du vergisst Steuern, Bewerbungen, ect...
12.03.06 18:17
Alle Beiträge dieses Benutzers finden Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Ex-Mitglied (AU)
Gast

 
Beitrag #40
RE: Arbeiten in Japan
Und keiner spricht vom "Wahlrecht" *rofl* hoho
12.03.06 18:22
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Arbeiten in Japan
Antwort schreiben 


Möglicherweise verwandte Themen...
Thema: Verfasser Antworten: Ansichten: Letzter Beitrag
Japan Diary - Ihr wollt Japan sehen ? OtakuPat 0 2.247 16.11.14 00:26
Letzter Beitrag: OtakuPat
Als Japaner/In in Deutschland leben/arbeiten Romba 15 10.653 17.03.14 15:02
Letzter Beitrag: MyBot
"International" - bedeutet das in Japan "Wohnsitz in Japan"? Fred 3 5.531 24.03.09 07:49
Letzter Beitrag: Fred