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Einbürgerung
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Anonymer User
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Beitrag #1
Einbürgerung
:l0a_d1v: Beitrag von:"Dauerhaft" Ich befasse mich für ein Referat gerade mit dem Thema wellche Kriterien man erfüllen muss um eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis zu bekommen. Ich vergleiche die Einwanderungsbestimmungen vonJapan mit denec der USA, nur dass ich in Bezug auf Japan noch keine guten Informationen beisammen habe. Habt ihr Tipps für einen Link oder an wen ich mich da wenden könnte?
Kann leider kein Japanisch.
18.02.05 11:06
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umeboshi


Beiträge: 87
Beitrag #2
RE: Einbürgerung
18.02.05 11:21
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Ex-Mitglied (bikkuri)
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Beitrag #3
RE: Einbürgerung
Du kannst auch unter dem Stichwort "Nationality Law" suchen. Das geht schneller. Die HP des Außenministeriums, ja eigentlich aller Ministerien, finde ich ziemlich unübersichtlich.
18.02.05 12:01
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Ex-Mitglied (bikkuri)
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Beitrag #4
RE: Einbürgerung
Bitte keine HPs von fanatischen Demagogen. zwinker Obgleich die Infos ja korrekt sind.
18.02.05 13:27
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yuxel


Beiträge: 299
Beitrag #5
RE: Einbürgerung
kleiner Hinweis: Unter Einbürgerung versteht man allgemein die Verleihung der Staatsbürgerschaft an Ausländer und nicht die Gewährung einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung.

Zitat: Bitte keine HPs von fanatischen Demagogen. Obgleich die Infos ja korrekt sind.

出人?
19.02.05 02:02
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Ex-Mitglied (bikkuri)
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Beitrag #6
RE: Einbürgerung
Hö? Zwiebelmeister hat gleich seinen ganzen Post gelöscht. Dann macht mein Beitrag nat. keinen Sinn mehr. Es ging um http://www.debito.org.

@yuxel
Ja, ich meine Aldwinckle. Seine paranoiden Ansichten über den "Polizeistaat" Japan, der angeblich alles "Fremde" ausmerzen wolle und sein bekehrendes Sendungsbewußtsein, "to make Japan a better place", gehen mir gehörig auf die Nerven. Ich traf ihn vor ein paar Jahren zufällig bei einer Veranstaltung auf dem hokudai-Campus. Hinter vorgehaltener Hand sind seine Aussagen noch viel radikaler. Aber ich will hier niemand zu sehr verunglimpfen. Deshalb halte ich jetzt meinen Mund. :x
19.02.05 15:18
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Anonymer User
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Beitrag #7
RE: Einbürgerung
kann mir das jemand mit der staatsangehörigkeit in japan erklären? mir bringen die links nichts, ich versteh' leider kein englisch.
13.03.05 01:06
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Ex-Mitglied (bikkuri)
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Beitrag #8
RE: Einbürgerung
Ich habe mal kurz die betreff. Paragraphen runterübersetzt. Leider bin ich nicht so firm in rechtlichen Termini, deshalb mögen mir die Juristen unter den Leser verzeihen. Darüberhinaus habe ich teilweise die Syntax geändert, weil mir auf die Schnelle keine besseren Konstruktionen eingefallen sind.
Wer will, kann ja ein erratum erstellen. zwinker

帰化の一般的な条件には,次のようなものがあります(国籍法第5条)。
 また,これらの条件を満たしていたとしても,必ず帰化が許可されるとは限りません。これらは,日本に帰化するための最低限の条件を定めたものです。

Im folgenden werden die Voraussetzungen für die Einbürgerung genannt. (Nationality Law Paragraph 5).
Die Erfüllung der dieser Bedingungen bedeutet jedoch nicht die sichere Erteilung der Staatsbürgerschaft. Sie legen nur die Mindestvoraussetzungen fest.

1  住所条件(国籍法第5条第1項第1号)
 帰化の申請をする時まで,引き続き5年以上日本に住んでいることが必要です。なお,住所は,適法なものでなければなりませんので,正当な在留資格を有していなければなりません。
Wohnort (Nationality Law Paragraph 5, Absatz 1, Nummer 1)
Bis zum Antrag zur Einbürgerung, muß der Antragssteller mindestens 5 Jahre fortdauernd in Japan gelebt haben. Weiterhin muß der Antragssteller einen legalen Wohnort und eine ordentliche Aufenthaltsberechtigung besitzen.

2  能力条件(国籍法第5条第1項第2号)
 年齢が20歳以上であって,かつ,本国の法律によっても成人の年齢に達していることが必要です。
Vermögen (Nationality Law Paragraph 5, Absatz 1, Nummer 2)
Der Antragsteller muß das 20. Lebensjahr vollendet haben und nach dem Gesetz seines Landes volljährig sein.

3  素行条件(国籍法第5条第1項第3号)
 素行が善良であることが必要です。素行が善良であるかどうかは,犯罪歴の有無や態様,納税状況や社会への迷惑の有無等を総合的に考慮して,通常人を基準として,社会通念によって判断されることとなります。
Verhalten (Nationality Law Paragraph 5, Absatz 1, Nummer 3)
Das Verhalten des Antragsstellers muß aufrichtig sein. Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, wird an die Existenz eines Strafregisterseintrags, an die ordentliche Zahlung von Steuern und an eine evtl. Störung der öffentlichen Ordnung gebunden. Dies alles zusammen fließt bei der Entscheidung basierend auf der allgemeinen Gesellschaftsauffassung und dem ordentlichen Bürger als Maß mit ein.
:
13.03.05 13:29
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Ex-Mitglied (bikkuri)
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Beitrag #9
RE: Einbürgerung
4  生計条件(国籍法第5条第1項第4号)
 生活に困るようなことがなく,日本で暮らしていけることが必要です。この条件は生計を一つにする親族単位で判断されますので,申請者自身に収入がなくても,配偶者やその他の親族の資産又は技能によって安定した生活を送ることができれば,この条件を満たすこととなり
ます。
Lebensunterhalt (Nationality Law Paragraph 5, Absatz 1, Nummer 4)
Der Antragsteller muß in Japan seinen Lebensunterhalt sicher verdienen können. Die Familie wird in Bezug auf den Lebensunterhalt als Einheit betrachtet, d.h. selbst wenn der Antragsteller über kein eigenes Einkommen verfügt, wird diese Bedingung auch dann erfüllt, wenn durch das Vermögen oder durch die Fähigkeiten des ehelichen Partners bzw. anderer Verwandter ein sicheres Leben gewährleistet wird.

5  重国籍防止条件(国籍法第5条第1項第5号)
 帰化しようとする方は,無国籍であるか,原則として帰化によってそれまでの国籍を喪失することが必要です。なお,例外として,本人の意思によってその国 の国籍を喪失することができない場合については,この条件を備えていなくても帰化が許可になる場合があります(国籍法第5条第2項)。
Doppelte Staatsbürgerschaft (Nationality Law Paragraph 5, Absatz 1, Nummer 5)
Der Antragsteller ist staatenlos oder verliert durch die Annahme der japanischen Staatsbürgerschaft seine eigene. Weiterhin kann im Ausnahmefall, wenn der Verlust durch die Intention des Betreffenden nicht möglich ist, auch bei Nicht-Erfüllung dieser Bedingung, die Erlaubnis zur Einbürgerung erteilt werden.

6  憲法遵守条件(国籍法第5条第1項第6号)
 日本の政府を暴力で破壊することを企てたり,主張するような者,あるいはそのような団体を結成したり,加入しているような者は帰化が許可されません。
Gesetzestreue (Nationality Law Paragraph 5, Absatz 1, Nummer 6)
Die Gewährung der Staatsbürgerschaft wird verwehrt, wenn der Antragsteller gegen die Regierung Japans einen terroristischen Akt der Ursurpation oder Zerstörung geplant hat, oder ein Befürworter, Mitglied oder Gründer einer Partei ist, die o.g. vertritt.

Ende

PS: Wie können eigentlich Staatenlose über 5 Jahre legal in Japan leben? Heirat? Aber kann man ohne Paß überhaupt heiraten? Weiß das jemand? :confused
13.03.05 13:30
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Anonymer User
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Beitrag #10
RE: Einbürgerung
danke für deine übersetzung bikkuri!
13.03.05 13:46
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Einbürgerung
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