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Japan Einreise Import Zoll Touristen Langzeitaufenthalte priv. Umzug Firmenaustung
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Jerry


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Beitrag #1
Japan Einreise Import Zoll Touristen Langzeitaufenthalte priv. Umzug Firmenaustung
Ziel des Fadens ist es ein paar Grundregeln und Quellen für etwa folgende Zollfälle zusammen die bei einer Einreise in Japan für folgende Fälle relevant sind:

* Touristen
* Langzeitaufenthalte, also so etwas wie zeitlich befristete Aufenthalte für Studenten, Studenten, Praktika, Arbeitsaufenthalte usw., die ein paar Jahre in JP bleiben
* Geschäftsbesuche, Geschäftsausrüstung, Firmenverlagerung
* Regeln für den privaten dauerhaften Umzug

Und am Rande, dann noch eventuelle Zoll Regeln die bei einer Ausreise aus der EU gelten könnten. Wobei das hierbei vmtl. keine großen Beschränkungen gibt.

Gute Einstiegsquelle, die gute Übersicht für den Einstieg bietet:
* https://www.de.emb-japan.go.jp/konsular/zoll.html
* https://web.archive.org/web/202209021245.../zoll.html

Mitnahme von Medizin:
* Bestimmte Stoffgruppen (einiges oder alles was in Richtung Bewusstsein beeinflußende Stoffe geht) dürfen, auch wenn sie einem in einem anderen Land verschrieben wurden, nicht eingeführt werden.
* Ansonsten gibt es für Medizin wohl eine Grenze in Form einer Tagesanzahl für die die mitgeführte Menge geeignet ist. Irgend wo habe ich schon mal ein Formular gesehen wo man im Prinzip auch eine Überschreitung der zollfreien Menge beantragen kann, wenn das plausibel ist.

Mitnahme von haushaltsüblichen Mengen für den Eigenbedarf:
* Da habe ich schon mal irgend wo eine Tabelle mit Beispielwerten gesehen was der Zoll selber an gibt was er gewöhnlich als haushaltsübliche Menge an sieht. Irgend wo habe ich schon mal ein Formular gesehen wo man im Prinzip auch eine Überschreitung der zollfreien Menge beantragen kann, wenn das plausibel ist.
* Der Sinn und den Tenor den ich da bei den Regelungen heraus lese ist, das für den Handel bestimmte Ware (ab einen bestimmten Wert?) verzollt werden muss und man zur Abgrenzung der freien Einfuhr und einer zu verzollenden Einfuhr eben Grenzwerte als Richtline festgelegt wurde, bei deren Überschreitung man zumindest damit rechnen muß Fragen nach der Plausibilität gestellt zu bekommen. Und da wird man vlt. wenn man 21 neue ungeöffnete Packungen mit Handschuhen/gleichen Elektronikartikeln/oder gleichen Kosmetikartikel mit sich führt, eher Fragezeichen im Gesicht erzeugen, als wenn man 21 gleiche und in Originalverpackung befindliche Einwegschlüpfer mit führt.

Ungecheckte Einstiegsadressen:[/b]
* https://japan.diplo.de/ja-de/service/2-z...an/1032014
* https://www.japan.travel/de/plan/custom-and-duty/
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.09.22 15:18 von Jerry.)
02.09.22 12:42
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Jerry


Beiträge: 281
Beitrag #2
RE: Japan Einreise Import Zoll Touristen Langzeitaufenthalte priv. Umzug Firmenaustung
Hier ein paar Einstiegsinformationen, zum selber überarbeiten und ausformulieren:

Scheinbare grobe Regel

persönliche Gegenstände, wie Zahnbürste, Handy und Notebook, sind vom Zoll befreit
Geschenke unterliegen einem 10% Zoll, wenn sie einem (Gesamtwert?) von 200.000 Yen übersteigen. Es zählen bei der Berechnung nur Geschenke, die einem Wert von xxx Yen übersteigen.

Kleidung, Toilettenartikel und andere persönliche Gegenstände für Ihren persönlichen Gebrauch sowie tragbare professionelle Geräte, die während Ihres Aufenthalts in Japan verwendet werden, sind alle zoll- und / oder steuerfrei, wenn sie als quantitativ angemessen angesehen werden und nicht zum Verkauf stehen.

Für die zollfreie Obergrenze ist definiert als:

Der gesamte Marktwert des ausländischen Marktes aller Artikel, die nicht die oben genannten Punkte sind, muss unter 200.000yen. Jeder Artikel, dessen ausländischer Marktwert unter 10.000yen liegt, ist zoll- und/oder steuerfrei und wird nicht in die Berechnung des gesamten ausländischen Marktwerts aller Artikel einbezogen. Es gibt keine zollfreie Vergütung für Artikel mit einem Marktwert von mehr als 200.000yen pro Satz.

Die meisten neuen Waren oder Gegenstände, die als Geschenke bestimmt sind, die einen kumulativen ausländischen Marktwert über 200.000 Yen haben, unterliegen einer Zollgebühr von 10% auf den kombinierten Wert aller Artikel. Diese Waren unterliegen auch der Verbrauchssteuer von 5 %, die auf dem Warenwert einschließlich der Zollgebühren (falls vorhanden) beruht.

https://travel.stackexchange.com/questio...hatgpt.com
https://web.archive.org/web/202605240517...hatgpt.com

300.000 Yen Grenze, Persönliche Artikel, 3 Stück Grenze, Firmenbedarf

https://www.customs.go.jp/english/c-answ...hatgpt.com
https://web.archive.org/web/202605240507...hatgpt.com

Zollberater, mit denen man Zollfragen besprechen, klären kann

https://www.customs.go.jp/english/c-answ...9301_e.htm
https://web.archive.org/web/202605240525...9301_e.htm

Mitbringen von Medizin

https://www.mhlw.go.jp/stf/seisakunitsui...hatgpt.com
https://web.archive.org/web/202605240533...hatgpt.com

Germanisten würden das vmtl. besser formulieren...

Danke an alle für die Informationen.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Heute 08:14 von Jerry.)
Heute 08:11
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