Beitrag #8
RE: Voraussetzungen für den Beruf einer Japanischlehrerin...?
Ja, Japanisch als 3. Fremdsprache. (Was ist daran so komisch?)
Natürlich sind das in der Regel Wahlpflichtkurse (wie z. B. auch Spanisch), aber das ändert nichts daran, daß es - zumindest für Bayern weiß ich das 100%ig - regulärer Unterricht ist, für den es (seit 1995) einen Lehrplan gibt und in dem man als 4. Abiturfach (Colloquium) geprüft werden kann.
Wie gesagt: OB ein Schulleiter "ungelernte" Kräfte beauftragt, ist seine Entscheidung, die wird er aber - da er sie und alles, was damit zusammenhängt, verantworten muß - nicht leichtfertig fällen.
Unter den Lehrern, die bereits Japanisch unterrichten, sind viele, die zwar keine Ausbildung in Japanisch haben, aber trotzdem bereits Lehrer (also für andere Fächer) sind. DAS ist rechtlich KEIN Problem. Jeder Lehrer kann sogar vom Schulleiter angewiesen werden, auch fachfremden Unterricht zu erteilen (Ausnahme: Religion - dafür darf man nicht gegen den eigenen Willen verdonnert werden), aber ansonsten ist es RECHTLICH in Ordnung, wenn der Sportlehrer Musik geben muß. Natürlich wird der Schulleiter - weil er ja auch die Qualität des Unterrichts verantworten muß - das kaum so anordnen, aber daß gerade Fremdsprachen auch oft von Lehrern unterrichtet werden, welche die betreffende Sprache eigentlich nicht studiert haben, sondern sich eben einfach von selbst zutrauen, sie zu unterrichten, ist sehr verbreitet und auch in aller Regel völlig in Ordnung. (Ich kenne z. B. auch eine Mathe-/Physiklehrerin, die Japanisch gibt.) ABER: Es handelt sich eben - auch wenn sie fachfremd unterrichten - trotzdem um Lehrer, also Leute die eine staatliche Lehrbefähigung besitzen.
"Freiberufler" einzustellen, ist - wie gesagt - möglich, aber etwas, was für die Schule mit viel größeren Risiken verbunden ist. Und ich glaube nicht, daß das viele Schulleiter, in einem regulären Unterrichtsfach (!) tun würden: zum einen, weil sie das Risiko scheuen, das Schulrechtsfälle mit sich bringen, zum anderen aber auch, weil die Freiberufler - da sie keine Staatsbediensteten sind - ihm ja nicht voll weisungsgebunden sind, und weil es z. B. auch für die Schule nicht sehr schön ist, wenn z. B. ein Japanisch-Kurs aufgemacht wird, zwei, drei Jahre lang läuft, und dann eingestellt werden muß, weil der "Lehrer" vielleicht keine Lust mehr hat und/oder wegzieht und/oder...
Nach meiner Erfahrung tut sich eine Schule SEHR schwer damit, ein neues Fach anzubieten, wenn sie nur eine einzige Lehrkraft dafür hat (die Probleme fangen an, sobald diese einmal ein paar Tage hintereinander krank wird). Das heißt: Japanisch anzubieten, klingt zwar nett und attraktiv, aber weil die möglichen Lehrkräfte dafür ja dünn gesät sind und es somit sowieso in der Regel nur eine einzige Lehrkraft geben wird, ist es eben auch sehr riskant (weil man, WENN man es anbietet, ja auch die "Versorgung" bis zum Abitur sicherstellen muß)... dann sollte - so denkt ein Schulleiter - diese Lehrkraft also wenigstens jemand sein, der auch sonst an die Schule gebunden ist.
Summasummarum: In freien Einrichtungen (Berlitz, VHS, ...) und für fakultative Arbeitsgemeinschaften o. ä. an öffentlichen Schulen ist die Einstellung auch als "ungelernte" Kraft sicher problemlos möglich - sofern Bedarf besteht -, aber sobald es um regulären, abitur-relevanten Unterricht an staatlichen Schulen geht, würde ich mir keine großen Hoffnungen machen.
Und um noch auf die Frage zurückzukommen, um die es in dem Thread eigentlich ging: "Kann ich nach einem Japanologie-Studium einfach so Japanisch unterrichten?" ...
- Theoretisch: Ja, wenn Dich jemand nimmt.
- Praktisch:
-- an freien Einrichtungen: Kaum, v. a. weil Du wohl auch das von Koorineko geforderte Kriterium "genug Erfahrung im Unterrichten" dann wohl noch nicht erfüllst.
-- an staatlichen Schulen: Noch kaumer...
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.04.04 09:40 von Botchan.)
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