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Voraussetzungen für den Beruf einer Japanischlehrerin...?
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Mako


Beiträge: 9
Beitrag #1
Voraussetzungen für den Beruf einer Japanischlehrerin...?
Hallo,

ich werde Japanologie studieren und später vielleicht auch mal Japanisch unterrichten. Aber kann ich das einfach so machen, nachdem ich mein Studium beendet habe, oder muss ich noch bestimmte zusätzliche Fächer studieren wenn ich einem Lehramt tätig sein möchte?
22.02.04 15:37
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Anonymer User
Gast

 
Beitrag #2
RE: Voraussetzungen für den Beruf einer Japanischlehrerin...?
Ähm, das kommt drauf an, WO Du unterrichten möchtest. Wenn Du an öffentlichen Schulen unterrichten möchtest, brauchst Du eine Lehramtsbefähigung. Das heißt, Du mußt das entsprechende Fach im Lehramtsstudiengang studiert haben und eine (Erste) Staatsprüfung ablegen (die Anforderungen dafür werden nicht - wie z. B. Magisterprüfungen - von der Uni festgelegt, sondern vom jeweiligen Kultusministerium). Anschließend macht man sein Referendariat und an dessen Ende die Zweite Staatsprüfung. Dann hat man die Lehramtsbefähigung.
In München kann man zum Beispiel "Japanisch (Lehramt)" studieren, allerdings nur als Ergänzungsstudium. Das heißt, Du mußt vorher schon ein abgeschlossenes Lehramtsstudium haben (und machst Japanisch dann quasi als 3. Fach).
Die Anforderungen für die Einstellung in den Schuldienst sind in allen Bundesländern verschieden, aber ohne 2. Staatsprüfung kannst Du nirgends in den regulären Schuldienst eintreten.
13.03.04 16:22
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Anonymer User
Gast

 
Beitrag #3
RE: Voraussetzungen für den Beruf einer Japanischlehrerin...?
Ich ahb gehört, als Deutsche kannst du ohne ausbildung und alles Deustchlehrerin in japan sein, ne.
14.03.04 12:58
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torusu-kun


Beiträge: 6
Beitrag #4
RE: Voraussetzungen für den Beruf einer Japanischlehrerin...?
Was muss man denn für ne Ausbildung in Deutschland machen, wenn man als Japanerin an der Volkshochschule unterrichten will. Japanisch versteht sich.
14.04.04 19:38
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Koorineko


Beiträge: 913
Beitrag #5
RE: Voraussetzungen für den Beruf einer Japanischlehrerin...?
Soweit ich weiss braucht man überhaupt nichts gelernt zu haben, um Lehrer zu sein.
Sofern die Institution privater Natur ist und es für die Institutsleitung ok ist!

Auch für staatliche Einrichtungen ist es im Falle "exotischen" Lehrstoffes möglich, dass Lehrkräfte genommen werden, die keine Papiere und Abschlüsse vorweisen können, aber anders glaubhaft machen können (Referenzen), pädagogisch und inhaltlich den Unterricht zu gewährleisten und die Schüler auf einen gewissen Stand zu bringen.
Also: vorrangig ist die Beherrschung der Materie. grins
14.04.04 19:55
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Botchan


Beiträge: 642
Beitrag #6
RE: Voraussetzungen für den Beruf einer Japanischlehrerin...?
Im Falle privater Einrichtungen hast Du recht. Die Verantwortung für die Qualifizierung der Lehrkräfte liegt bei der Leitung der Einrichtung... wobei aber gewisse staatliche Vorgaben zu beachten sind (Grundgesetz Art. 7 (1): "Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.") So muß z. B. auch an privaten Einrichtungen ein bestimmter Prozentsatz der Lehrkräfte eine staatliche Lehrbefähigung nachweisen können... also komplett ohne "gelernte" Lehrer geht's auch an privaten Schulen nicht.

Was staatliche Schulen betrifft, so trägt dort auch die Schulleitung die Verantwortung und könnte - theoretisch - auch "ungelerntes" Personal beschäftigen, wird das aber - sofern es sich um ordentlichen Unterricht handelt (und nicht etwa nur um fakultative Arbeitsgemeinschaften) - kaum tun. Die Gründe dafür liegen nicht nur darin, daß sonst möglicherweise die pädagogische Eignung oder das Fachwissen nicht ausreichend sein könnten, sondern vor allem auch darin, daß die Schule eben eine Institution des öffentlichen Dienstes ist, und neben der Bildungs-, Erziehungs- und Informationspflicht auch eine juristisch einklagbare Aufsichtspflicht hat... Stichwort: Schulrecht. Damit dürften "Laien" in der Regel nicht vertraut sein - und wenn dann irgend etwas schiefläuft, hat die Schulleitung trotzdem die Verantwortung. Und an einer Schule KANN viel schieflaufen! Das scheint jetzt vielleicht an den Haaren herbeigezogen, kann aber ernsthafte Probleme nach sich ziehen. Die wenigsten Schulleiter werden hier Blindflüge verantworten wollen. (Nicht umsonst ist "Schulrecht" ein wichtiges Prüfungsfach für die Lehramtsprüfung).

Wie gesagt: Solange das Ganze ein fakultativer Spaß am Rande ist, wird sicher niemand rumzicken, aber wenn es darum geht, regulären Unterricht nach staatlichen Lehrplänen abzuhalten (z. B. "Japanisch als 3. Fremdsprache"), gilt an öffentlichen Schulen sehr wohl die Pflicht zum Nachweis der staatlichen Lehramtsbefähigung, damit die Schule hinsichtlich fachlicher, pädagogischer und eben auch juristischer Kompetenz abgesichert ist.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.04.04 21:10 von Botchan.)
14.04.04 20:47
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Koorineko


Beiträge: 913
Beitrag #7
RE: Voraussetzungen für den Beruf einer Japanischlehrerin...?
Japanisch als 3. Fremdsprache zwinker
Ich weiss aus sicherer Quelle dass das eher in Richtung "Wahlplichtfach" geht so wie bei uns damals Spanisch. Wenn einer nachweisen kann, dass er genug Erfahrung im Unterrichten hat und fachlich etwas taugt (und kaum andere geeignete Alternativen vorhanden), wird er auch in staatlichen Schulen (in Deutschland) angestellt.
Wir sind uns ja einige, dass Mathe, Deutsch und andere klassische Fächer niemals durch "Freiberufler" besetzt würde. Ich denke, dass es max. 5% in jeder Schule sind.

Private Schulen meine ich solche, die Weiterbildung anbieten, ohne besondere staatliche Diplome. Berlitz etc. Weiss ich 100%ig.
14.04.04 21:54
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Botchan


Beiträge: 642
Beitrag #8
RE: Voraussetzungen für den Beruf einer Japanischlehrerin...?
Ja, Japanisch als 3. Fremdsprache. (Was ist daran so komisch?)
Natürlich sind das in der Regel Wahlpflichtkurse (wie z. B. auch Spanisch), aber das ändert nichts daran, daß es - zumindest für Bayern weiß ich das 100%ig - regulärer Unterricht ist, für den es (seit 1995) einen Lehrplan gibt und in dem man als 4. Abiturfach (Colloquium) geprüft werden kann.

Wie gesagt: OB ein Schulleiter "ungelernte" Kräfte beauftragt, ist seine Entscheidung, die wird er aber - da er sie und alles, was damit zusammenhängt, verantworten muß - nicht leichtfertig fällen.

Unter den Lehrern, die bereits Japanisch unterrichten, sind viele, die zwar keine Ausbildung in Japanisch haben, aber trotzdem bereits Lehrer (also für andere Fächer) sind. DAS ist rechtlich KEIN Problem. Jeder Lehrer kann sogar vom Schulleiter angewiesen werden, auch fachfremden Unterricht zu erteilen (Ausnahme: Religion - dafür darf man nicht gegen den eigenen Willen verdonnert werden), aber ansonsten ist es RECHTLICH in Ordnung, wenn der Sportlehrer Musik geben muß. Natürlich wird der Schulleiter - weil er ja auch die Qualität des Unterrichts verantworten muß - das kaum so anordnen, aber daß gerade Fremdsprachen auch oft von Lehrern unterrichtet werden, welche die betreffende Sprache eigentlich nicht studiert haben, sondern sich eben einfach von selbst zutrauen, sie zu unterrichten, ist sehr verbreitet und auch in aller Regel völlig in Ordnung. (Ich kenne z. B. auch eine Mathe-/Physiklehrerin, die Japanisch gibt.) ABER: Es handelt sich eben - auch wenn sie fachfremd unterrichten - trotzdem um Lehrer, also Leute die eine staatliche Lehrbefähigung besitzen.

"Freiberufler" einzustellen, ist - wie gesagt - möglich, aber etwas, was für die Schule mit viel größeren Risiken verbunden ist. Und ich glaube nicht, daß das viele Schulleiter, in einem regulären Unterrichtsfach (!) tun würden: zum einen, weil sie das Risiko scheuen, das Schulrechtsfälle mit sich bringen, zum anderen aber auch, weil die Freiberufler - da sie keine Staatsbediensteten sind - ihm ja nicht voll weisungsgebunden sind, und weil es z. B. auch für die Schule nicht sehr schön ist, wenn z. B. ein Japanisch-Kurs aufgemacht wird, zwei, drei Jahre lang läuft, und dann eingestellt werden muß, weil der "Lehrer" vielleicht keine Lust mehr hat und/oder wegzieht und/oder...

Nach meiner Erfahrung tut sich eine Schule SEHR schwer damit, ein neues Fach anzubieten, wenn sie nur eine einzige Lehrkraft dafür hat (die Probleme fangen an, sobald diese einmal ein paar Tage hintereinander krank wird). Das heißt: Japanisch anzubieten, klingt zwar nett und attraktiv, aber weil die möglichen Lehrkräfte dafür ja dünn gesät sind und es somit sowieso in der Regel nur eine einzige Lehrkraft geben wird, ist es eben auch sehr riskant (weil man, WENN man es anbietet, ja auch die "Versorgung" bis zum Abitur sicherstellen muß)... dann sollte - so denkt ein Schulleiter - diese Lehrkraft also wenigstens jemand sein, der auch sonst an die Schule gebunden ist.

Summasummarum: In freien Einrichtungen (Berlitz, VHS, ...) und für fakultative Arbeitsgemeinschaften o. ä. an öffentlichen Schulen ist die Einstellung auch als "ungelernte" Kraft sicher problemlos möglich - sofern Bedarf besteht -, aber sobald es um regulären, abitur-relevanten Unterricht an staatlichen Schulen geht, würde ich mir keine großen Hoffnungen machen.

Und um noch auf die Frage zurückzukommen, um die es in dem Thread eigentlich ging: "Kann ich nach einem Japanologie-Studium einfach so Japanisch unterrichten?" ...
- Theoretisch: Ja, wenn Dich jemand nimmt.
- Praktisch:
-- an freien Einrichtungen: Kaum, v. a. weil Du wohl auch das von Koorineko geforderte Kriterium "genug Erfahrung im Unterrichten" dann wohl noch nicht erfüllst.
-- an staatlichen Schulen: Noch kaumer...
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.04.04 08:40 von Botchan.)
15.04.04 06:01
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torusu-kun


Beiträge: 6
Beitrag #9
RE: Voraussetzungen für den Beruf einer Japanischlehrerin...?
Ihr wißt ja echt viel über dieses Thema, ich bin beeindruckt.
Vielen Dank dafür.

Aus Euren Erklärungen erkenne ich, dass ein Lehramt an einer Gesamtschule, einem Gymnasium oder Universität wohl eher nicht geht, aber an einer privaten Schule oder VHS wohl schon. Sogar ganz ohne Ausbildung, wenn man ohne Konkurrenz ist.

Was könnte man denn machen, um nicht ganz mit leeren Händen dazustehen. Ein Hochschulstudium mal ausgeschlossen. Kann man sich da evtl. über Fernkurse an irgendwelchen Schulen weiterbilden? Oder bleibt da nur die Uni? kratz
15.04.04 06:25
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Botchan


Beiträge: 642
Beitrag #10
RE: Voraussetzungen für den Beruf einer Japanischlehrerin...?
@torusu-kun

Die Einstellung an staatlichen Schulen ist - wie ich lang und breit schrieb - meiner Meinung nach möglich, sofern Du Japanisch als Arbeitsgemeinschaft o.ä. anbieten willst (also ohne den Anspruch, einen staatlichen Lehrplan zu erfüllen).

An Universitäten ist das wieder was anderes. Die unterliegen keinem Lehrplan und auch keinem Schulrecht, sondern entscheiden selbst (Stichwort: universitäre Selbstverwaltung). Das heißt: Wen die Uni als Lektor für Japanisch anstellt, hängt nicht davon ab, ob derjenige die schulische Lehrbefähigung besitzt, sondern davon, ob er von den Entscheidungsträgern als geeignet betrachtet wird. (Leider sind so auch manchmal Japanisch-Lehrer an den Unis zugange, die echt nicht unterrichten können... Gottseidank habe ich mit meinen Glück zwinker ).

In allen "freien" Fällen (VHS, Berlitz, Uni...) würde ich sagen, daß die Qualifikation den Ausschlag gibt, sofern es eine Nachfrage nach Japanisch gibt und sich mehrere Bewerber um den Platz bemühen. Wenn es keine weiteren Bewerber gibt, aber die Stelle auf jeden Fall besetzt werden soll, nehmen sie vermutlich auch Leute, die keine Uni absolviert haben, aber ich denke, je höher der Abschluß, umso besser die Chancen. Ansonsten würde ich in diesen Fällen auch - wie Koorineko - den bisherigen Erfahrungen des Kandidaten großes Gewicht beimessen.

Betreffs "Fernkurse": Es gibt wohl welche von privaten "Akademien" u. ä. (schau mal im Thread "Lern- und Übungsmaterialien" unter "Sprachlehrgang von linguaphone"). Da kriegt man nach durchlaufenem Kurs offenbar ein Zertifikat (Jodeldiplom?). Ob das wirklich was wert ist, weiß ich nicht, aber es ist natürlich besser, als gar nichts in der Hand. Ich denke aber, irgendwelche Nachweise über frühere Lehrtätigkeiten wären sinnvoller.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.04.04 07:23 von Botchan.)
15.04.04 06:44
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Voraussetzungen für den Beruf einer Japanischlehrerin...?
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