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Working Holiday und danach
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DigiFox


Beiträge: 188
Beitrag #21
RE: Working Holiday und danach
Hatte einen Rückflug von Japan nach Deutschland.

Da ich aber dann doch länger in Japan bleiben wollte, musste man den Rückflug umbuchen.
Wurde nur eine Gebühr fällig.
Glaub 100(?) euro so.

Das war in meinem Fall nur einen Monat, sollte aber egal sein wie lange.
Am Besten rufte dann da an, wo du auch immer den Flug buchst.


Zitat:Was ist die Flex-Option bei Eurowings?

Sofern Sie sich für den SMART- oder BEST-Tarif entschieden haben, können Sie während der Buchung die Flex-Option hinzufügen. Diese kann separat für den Hin- und Rückflug gewählt werden.
Umbuchen

Flüge mit der Flex-Option können bis zu Schließung des Web Check-ins vor Abflug kostenlos auf ein anderes verfügbares Reisedatum umgebucht werden – vorausgesetzt der Flug wird von derselben Person auf derselben Strecke und innerhalb unseres veröffentlichten Flugplanes angetreten.
Stornieren

Sie können Ihren Flug nicht wahrnehmen? Dann können Sie dank der Flex-Option Ihren Flug bis zu 40 min vor Abflug kostenlos stornieren – online, mobil, telefonisch über unser Call Center oder persönlich am Flughafenschalter.

Auch noch nach Abflug sind mit der Flex-Option Umbuchungen und Stornierungen möglich. Diese müssen jedoch noch am selben Kalendertag des ursprünglich gebuchten Reisedatums telefonisch oder persönlich am Flughafenschalter getätigt werden. Erfolgt eine Umbuchung oder Stornierung zu einem späteren Zeitpunkt, müssen wir jedoch eine Pauschale erheben.

Andere Eurowings Buchungen sind aufgrund der günstigen Tarife nicht stornierbar.

Auf der Webseite deines Fluganbieters sollte es irgendwo in den FAQ stehen.
Mit der Option scheint die Gebühr dann wegzufallen.
Sonst auch beim Anruf bzw. vor dem Ticketkauf klären.
12.01.18 15:38
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ILP


Beiträge: 157
Beitrag #22
RE: Working Holiday und danach
Bezüglich Motivationsschreiben und Reiseplan, bzw. meine eigentlichen Pläne in Japan:

es wird auf der Webseite der Botschaft ausdrücklich (und das mehrfach!) darauf hingewiesen, dass es sich um ein Visum für einen FERIENaufenthalt handelt und dass der Fokus NICHT auf Arbeit liegen soll. Ich kann mir ja denken, warum. Man soll wohl nicht auf die Idee kommen, dort länger zu bleiben und sich, oh Schreck, ein neues Leben aufzubauen.

Wie dem auch sei, ich habe selbstverständlich nicht vor, pausenlos dort zu arbeiten, es gibt noch viel zu sehen.
Aber natürlich möchte ich nicht nebenbei in einem Restaurant arbeiten, sondern relevante Arbeitserfahrung sammeln, die auf dem Lebenslauf auch gut aussieht. Da stellt sich nun die Frage, wie ich mein Motivationsschreiben und meinen Reiseplan formulieren soll?
Ich habe im Prinzip vor, die ersten 1-2 Monate zu reisen und danach eine Stelle als Übersetzer oder Lehrer anzutreten und NATÜRLICH liebäugle ich auch auch mit der Option, länger als ein Jahr zu bleiben. Wenn der Aufenthalt gut liefe, wäre es ja schade, wieder nach Deutschland zurückzukehren.

Ich frage mal in die Runde: wie habt ihr diese Schreiben verfasst? Ganz ehrlich oder habt ihr geflunkert, was die Reisepläne und die eigentliche Motivation angeht?
17.01.18 13:15
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Reizouko


Beiträge: 634
Beitrag #23
RE: Working Holiday und danach
So genau erinner ich mich nicht mehr an mein Motivationsschreiben, aber ich glaube es geht da eher darum zu zeigen, dass man sich informiert hat und einen Plan hat. Soll auch Leute geben, die in Japan ankommen, von der Situation völlig überfordert sind und keine Ahnung haben, wo sie wohnen sollen, wie sie Geld verdienen sollen, etc.
Ich glaube ich hab damals einfach geschrieben dass ich durch Japan reisen möchte, in einem guest house wohnen werde und mir das ganze durch Englischunterricht finanzieren möchte. Im Endeffekt entsprach fast nichts davon der Wahrheit (ich hab ein paar Monate in einem guest house gewohnt, bin ein bisschen rumgereist, aber das wars auch schon), aber das kontrolliert keiner.
19.01.18 04:34
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Hellstorm


Beiträge: 3.925
Beitrag #24
RE: Working Holiday und danach
(17.01.18 13:15)ILP schrieb:  Bezüglich Motivationsschreiben und Reiseplan, bzw. meine eigentlichen Pläne in Japan:

es wird auf der Webseite der Botschaft ausdrücklich (und das mehrfach!) darauf hingewiesen, dass es sich um ein Visum für einen FERIENaufenthalt handelt und dass der Fokus NICHT auf Arbeit liegen soll. Ich kann mir ja denken, warum. Man soll wohl nicht auf die Idee kommen, dort länger zu bleiben und sich, oh Schreck, ein neues Leben aufzubauen.

Das halte ich nicht für den Grund. Es ist ja sogar recht häufig so, dass viele nach einem WH dort bleiben.
Das ganze soll wohl halt einfach nicht als reines Arbeitsvisum gebraucht werden. Das Visum ist halt eben auch für die Völkerverständigung da.

(17.01.18 13:15)ILP schrieb:  Wie dem auch sei, ich habe selbstverständlich nicht vor, pausenlos dort zu arbeiten, es gibt noch viel zu sehen.
Aber natürlich möchte ich nicht nebenbei in einem Restaurant arbeiten, sondern relevante Arbeitserfahrung sammeln, die auf dem Lebenslauf auch gut aussieht. Da stellt sich nun die Frage, wie ich mein Motivationsschreiben und meinen Reiseplan formulieren soll?
Ich habe im Prinzip vor, die ersten 1-2 Monate zu reisen und danach eine Stelle als Übersetzer oder Lehrer anzutreten und NATÜRLICH liebäugle ich auch auch mit der Option, länger als ein Jahr zu bleiben. Wenn der Aufenthalt gut liefe, wäre es ja schade, wieder nach Deutschland zurückzukehren.

Ich frage mal in die Runde: wie habt ihr diese Schreiben verfasst? Ganz ehrlich oder habt ihr geflunkert, was die Reisepläne und die eigentliche Motivation angeht?

Bei mir wurde das Schreiben erst nicht akzeptiert, weil ich nur einen geplanten Aufenthaltsort angegeben habe. Ich sollte dann noch andere Reiseziele nennen - habe ich dann gemacht. Wobei das nicht im Motivationsschreiben selber war, sondern in diesem separaten Zettel mit dem Reiseplan.

Das Aufenthaltsschreiben wurde bei mir auch nicht akzeptiert, weil ich nur 1/3 Seite geschrieben habe rot Dann musste ich noch einmal fix in Düsseldorf in ein Internetcafé gehen und mir was aus den Fingern saugen - dann war aber der Drucker kaputt und ich musste in ein anderes Internetcafé und noch einmal schreiben. War schon etwas Nervenkitzel huch .

やられてなくてもやり返す!八つ当たりだ!
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.01.18 15:35 von Hellstorm.)
21.01.18 15:34
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ILP87
Gast

 
Beitrag #25
RE: Working Holiday und danach
"Aufenthaltsschreiben"?
Was meinst du damit?

Das scheint ja alles mittlerweile komplizierter zu sein, als ich dachte.
Nächsten Monat werde ich das Visum beantragen, ich habe vor, als Motivation Reisen und Sprache lernen anzugeben (so wie viele andere auch...), wie gesagt, natürlich möchte ich dort auch arbeiten und ggf. länger bleiben, aber das kann man nun nicht so direkt formulieren. Ich würde dann irgendeine Reiseroute angeben, mit geplanten Aufenthaltsdaten und dann in größeren Städten länger bleiben, um mir mit "privatem Sprachunterricht" oder "Nachhilfe" oder Nebenjobs das Taschengeld aufzubessern, um dann weiterzureisen.
Klingt das einleuchtend oder komisch? Dieses Motivationsschreiben und der Reiseplan bereiten mir momentan am meisten Kopfzerbrechen.
19.02.18 11:18
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ILP


Beiträge: 157
Beitrag #26
RE: Working Holiday und danach
Ist es legitim, die Kontobewegungen auf dem Kontoauszug zu schwärzen?
Es geht ja bloß um den Saldo auf dem Konto. Die Kontobewegungen sind aber Privatsache und gehen niemanden etwas an.

Ein Freund hat mir eine große Stange Geld überwiesen und diesen plötzlichen Sprung auf 3000 Euro soll man natürlich nicht sehen...
oder wäre das kein Problem?
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.03.18 13:37 von ILP.)
02.03.18 13:31
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Hellstorm


Beiträge: 3.925
Beitrag #27
RE: Working Holiday und danach
(19.02.18 11:18)ILP87 schrieb:  "Aufenthaltsschreiben"?
Was meinst du damit?

Dieses Motivationsschreiben meinte ich, habe mich falsch ausgedrückt hoho

(19.02.18 11:18)ILP87 schrieb:  Das scheint ja alles mittlerweile komplizierter zu sein, als ich dachte.
Nächsten Monat werde ich das Visum beantragen, ich habe vor, als Motivation Reisen und Sprache lernen anzugeben (so wie viele andere auch...), wie gesagt, natürlich möchte ich dort auch arbeiten und ggf. länger bleiben, aber das kann man nun nicht so direkt formulieren. Ich würde dann irgendeine Reiseroute angeben, mit geplanten Aufenthaltsdaten und dann in größeren Städten länger bleiben, um mir mit "privatem Sprachunterricht" oder "Nachhilfe" oder Nebenjobs das Taschengeld aufzubessern, um dann weiterzureisen.
Klingt das einleuchtend oder komisch? Dieses Motivationsschreiben und der Reiseplan bereiten mir momentan am meisten Kopfzerbrechen.

Ja, also bei mir hat das gereicht.


(02.03.18 13:31)ILP schrieb:  Ist es legitim, die Kontobewegungen auf dem Kontoauszug zu schwärzen?
Es geht ja bloß um den Saldo auf dem Konto. Die Kontobewegungen sind aber Privatsache und gehen niemanden etwas an.

Ein Freund hat mir eine große Stange Geld überwiesen und diesen plötzlichen Sprung auf 3000 Euro soll man natürlich nicht sehen...
oder wäre das kein Problem?

Ich glaub, das habe ich auch gemacht. Ansonsten nimm es in zwei Varianten mit, einmal geschwärzt und falls das nicht akzeptiert wird, ungeschwärzt. Es wird ja bei der Visumsbeantragung alles direkt einmal durchgeprüft. Man bekommt also nicht erst später einen Ablehnungsbescheid, weil man es nicht richtig beantragt hat.

Oder du kaufst dir so viel für 50 ct mit Karte, dass die Überweisung nicht mehr auf der ersten Seite zu sehen ist hoho

やられてなくてもやり返す!八つ当たりだ!
04.03.18 11:14
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ILP


Beiträge: 157
Beitrag #28
RE: Working Holiday und danach
Jetzt bin ich total verunsichert. Ich überlege schon, einfach zu sagen, dass sei eine Leihgabe, die ich ihm nach dem Aufenthalt zurückgeben soll...

Weiß echt nicht, was ich machen soll... ich will das nicht versemmeln, Ende März werde ich schon 31.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.03.18 10:47 von ILP.)
05.03.18 10:47
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cat


Beiträge: 1.384
Beitrag #29
RE: Working Holiday und danach
Mach dir doch keinen Kopf deswegen - oder hat er einen komischen Überweisungszweck angegeben? Weiß ja keiner was das für Geld ist, du hättest auch dein Auto verkauft haben können etc.
05.03.18 20:43
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tachibana


Beiträge: 214
Beitrag #30
RE: Working Holiday und danach
@ILP

Natürlich kannst du die Kontobewegungen schwärzen. Die sind für deinen Antrag ja irrelevant.
06.03.18 01:39
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Working Holiday und danach
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