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Daueraufenthalt oder Japanische Staatsbürgerschaft - was braucht man?
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Deutsch mit PR
Gast

 
Beitrag #31
RE: Daueraufenthalt oder Japanische Staatsbürgerschaft - was braucht man?
(20.07.18 20:11)Hellstorm schrieb:  
(17.07.18 15:59)新一 schrieb:  Das PR Visa bekommst du nach 5~10 Jahren KONSTANTER Aufenthaltszeit in Japan (Du darfst nicht mal eben aus dem Land rausfliegen für Urlaub, Familienbesuch etc.) + Arbeit. Die Zeit ob 5 oder 10 Jahre hängt von Faktoren ab wie "Hast du eine Familie/Frau" etc. Findest du innerhalb deiner Aufenthaltszeit eine Frau, die du heiratest, wird sich die Zeit meist auf 5 Jahre senken.

Das kann ich mir nie im Leben vorstellen. Die sperren einen ja nicht im Land ein.
Was ist wenn man hochqualifizierter Mitarbeiter ist und z.B. Kundenbesuche im Ausland macht? Solche Neubürger wollen die doch haben.

Das stimmt auch nicht, da hat jemand die Regeln nicht verstanden.

1. Wenn man verheiratet ist:
Wenn man verheiratet ist, muss man das für drei Jahre sein und davon mindestens eins in Japan leben. Dann kann man sich für Permanent Residence bewerben. Am besten geht das aber wohl, wenn man nicht auf einem 1-Jahres-Visum ist und stabiles Einkommen hat. Ist der bei weitem einfachste Weg, den ich auch gegangen bin.

2. Wenn man nicht verheiratet ist:
Dann muss man für zehn Jahre dauerhaft in Japan sein, das heißt aber nicht, dass man das Land nicht verlassen darf, sondern dass man während der 10 Jahre immer ein Arbeitsvisum für Japan hatte, also wirklich lückenlos.

Man darf so oft man will aus Japan raus (lol, was für eine Vorstellung, dass die dich dann am Flughafen einfach abweisen), nur wenn man Japan über ein Jahr verlassen will, braucht man eine 再入国許可 (Wiedereinreiseerlaubnis), sonst erlischt das Visum.
20.07.18 23:07
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新一
Gast

 
Beitrag #32
RE: Daueraufenthalt oder Japanische Staatsbürgerschaft - was braucht man?
Interessant zu hören was ich dann all die Zeit falsch geglaubt habe. grins
Danke für's Verbessern dann.

Habe jetzt einfach mal alles, was ich weiß, niedergeschrieben. Dass man Japan nicht verlassen darf, fand ich am Anfang auch komisch, habe es aber später geglaubt, nachdem ich es einfach überall gelesen habe.
Vorallem wenn man nicht von der Sicht denkt "Die lassen dich nicht wieder ausreisen" sondern "Wenn du dich dann für's PR bewirbst, sehen die dann, dass du mal ausgereist bist und musst das nachholen" oder so. Das fand ich schon etwas realistischer. (:
21.07.18 03:02
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Deutsch mit PR
Gast

 
Beitrag #33
RE: Daueraufenthalt oder Japanische Staatsbürgerschaft - was braucht man?
Du schriebst auch, dass es verschiedene PRs gibt, aber das stimmt nicht. Was du meinst mit den Punkten ist das HSP (Highly-Skilled Professional) Programm. Das erlaubt es bestimmten Leuten, schneller PR zu bekommen: http://www.immi-moj.go.jp/newimmiact_3/en/
Es gibt nur ein PR, nur die Wege dorthin sind für alle anders.
22.07.18 01:18
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Kokujou


Beiträge: 117
Beitrag #34
RE: Daueraufenthalt oder Japanische Staatsbürgerschaft - was braucht man?
Ich hätt kein Problem damit, wenn sie mich im Land einsperren. Ist ja nicht gerade Guantanamo da drüben.
Wenn ich die Sprache fließend Sprechen und lesen könnte würd ich meine Einbürgerung warscheinlich jetzt schon voran treiben. Da dies aber nicht der Fall istseh ich erstmal wie mir ein dreimonatiger Urlaub in dem Land gefällt und wie er sich auf meine Sprachkenntnisse auswirkt und dann seh ich weiter.

Schon interessant, jetzt sind es plötzlich schon 10 Jahre, waren wir nicht erst bei 5? Ehman Staatsbürger ist ist man dann ja schon alt und grau.
29.07.18 09:51
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NOCO
Gast

 
Beitrag #35
RE: Daueraufenthalt oder Japanische Staatsbürgerschaft - was braucht man?
Moin, ist bekanntlich nicht einfach. Aber ich bin fast "fertig". Ich hab quasi sogar schon ein Haus zur Miete, 20Km westlich von Tokyo. Der Makler wartet jetzt nur noch auf mein Visum.

Aber was zum Henker soll ich da eintragen wer mich einlädt und der guarantor? kratz
Also ich bin Frührentner wegen Burnout, Kohle habe ich. Und ich kann mich als Künstler verkaufen:
Licht Design, Musikschaffender, DJ zwinker

Aber wie gesagt was muss ich da im Antrag eintragen?
Das visum sollte für mindestens 2 Jahre gelten denn solange ist die Mindestmietdauer. Und ich weiss, wenn ich erstmal da bin will ich eh nicht mehr weg.

Aber ich hab echt Angst, dass das Visum abgelehnt wird.
09.08.18 17:35
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NOCO


Beiträge: 23
Beitrag #36
RE: Daueraufenthalt oder Japanische Staatsbürgerschaft - was braucht man?
Ich habe eben den NOCO Beitrag verfasst. Naja, wie gesagt ich bin zwar Frührentner wegen Burnout aber ich war ein Workaholic und ich bin es immer noch. Ich habe vor 2 Jahren sogar noch die IHK Fachkraftprüfung für Veranstaltungstechnik abgelegt. Lichttechniker wäre dann auch ein Job den ich in Japan gerne ausüben wollte. Ist vermutlich auch in Japan eher ein Freelancer Job.
Aus diesen Gründen habe ich momentan nat. keinen Arbeitergeber der mich entsendet und auch keinen der im Land auf mich wartet.
Auch die Hausvermietungsagentur erwartet von mir die Angabe eines Domestic-Ansprechpartners.

Ich habe sogar die Goethe Universität Frankfurt angeschrieben, die waren dann erstmal unwillig, dann habe ich denen geschrieben, dass ich den Forschungsbereich: Automatische, Computer gestützte Übersetzung von literarischen Texten aufbauen könnte.
Dies vor dem Hintergrund, dass das was ich angebe und dass was ich dann tatsächlich mache 2 Paar Schuhe sind.
Das ich meine ausbaufähigen Sprachkenntnisse (immerhin 1 Jahr Sprachschule) weiter ausbauen werde versteht sich von selbst. Ich finde es grundsätzlich einen Akt der Höflichkeit die Sprache des Ziellandes kommunikationsfähig zu beherschen. Eine Sache die mich immer bei den Flüchtlingen beeindruckt, wie schnell die ein ganz flüssiges Deutsch drauf haben. Nur so am Rande.

Erstmal warte ich eure Antworten ab und jenachdem wie die ausfallen, schreibe ich auch mal die Botschaft an.

Wer meint etwas zu sein hat aufgehört etwas zu werden.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.08.18 19:56 von NOCO.)
09.08.18 19:51
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vdrummer


Beiträge: 1.388
Beitrag #37
RE: Daueraufenthalt oder Japanische Staatsbürgerschaft - was braucht man?
Sehe ich das richtig? Du hast keine Erfahrung im Bereich NLP und willst einen Forschungsbereich zu Machine Translation etablieren?
Sorry, falls ich da was übersehe, aber für mich liest sich das erstmal so...
09.08.18 21:03
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Yano


Beiträge: 2.920
Beitrag #38
RE: Daueraufenthalt oder Japanische Staatsbürgerschaft - was braucht man?
(09.08.18 19:51)digitalpirat schrieb:  Aus diesen Gründen habe ich momentan nat. keinen Arbeitergeber der mich entsendet und auch keinen der im Land auf mich wartet.

Das braucht kein Arbeitgeber sein. Du willst doch erst einmal ein Jahr auf eine Sprachschule in Japan und kannst das auch bezahlen.
10.08.18 02:52
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NOCO


Beiträge: 23
Beitrag #39
RE: Daueraufenthalt oder Japanische Staatsbürgerschaft - was braucht man?
Erstmal Danke für Eure Antworten!
Ihr habt übrigens falsch verstanden: Ich war(!) bereits auf einer Sprachschule in Deutschland eben für 1 Jahr. Unterrichtende war eine Japanerin und der Unterricht war praktisch von der ersten Stunde nur auf Japanisch, Unterichtsmaterial war "Japanisch im Sauseschritt", das Japanisch/Deutsch ausgelegt ist. Wobei ich bereits den ersten Band auch als Universitätsausgabe habe wo nur Kana und Kanji zu finden ist.
Ich bin soweit gekommen, dass ich Audio verstehen und Fragen dazu beantworten konnte. Ist allerdings etwas verblasst weil das vor meinem Burnout war. Und der hat mich vollkommen aus der Bahn geworfen. Offiziell bin ich jetzt Frührentner wegen Erwerbunfähigkeit. Ein paar Probleme habe ich seitdem insbesondere eine fragile Konzentrationsfähigkeit. Ich bekomme des öfteren kurze Blackouts und weil es Blackouts sind, bekomme ich die nat. nicht mit. Der längste Blackout war mein Burnout ich habe praktisch einen Filmriss von 6 Wochen in meinem Leben. Aber jetzt geht es wieder. Und ich würde mich im Alter ärgern die Japan-Sache nicht zumindest versucht zu haben.

Zwischen dem was ich sage würde und dem was ich dann tatsächlich mache würde bzw. kann, wäre nat. ein ziemlicher Unterschied. Ich habe eine sehr ausführliche Antwort aus dem Sekretariat des Fachbereichs 9 der Goethe Universität Frankfurt erhalten. Denen hatte ich so etwas vorgeschlagen als Motivation mich zu einer Partner Universität nach Japan zu entsenden. Wobei ich auch das Entsenden eher als Mittel zum Zweck ansehen würde, so im Sinne was auf dem Papier steht und was ich mache wären zwei Paar Schuhe. Das geht nat. nicht. Aber es wurde mir ausführlich geantwortet, also halten die mich nicht für völlig bescheuert.

Daher wurde mir der Tipp gegeben, mich bei einer privaten Sprachschule vor Ort zu bewerben. Da stellt sich mir nat. gleich wieder die Frage welche wäre so geeignet (Kosten vernachlässige ich jetzt erstmal) und wie sollte eine Bewerbung aussehen, damit ihr Erfolg beschieden ist. Dass ich die Sprachschule ernsthaft und hart arbeitend besuchen werde, kann man voraussetzen.

Diese Frage möchte ich doch gern an das Forum weitergeben. Als Profession könnte ich IT-Fachkraft (ich kann alles) aber auch Künstler: Lichttechniker, Lichtdesign, Musikschaffender und DJ angeben. Das kann ich auch. Letzteres auch qualifiziert weil ich nach meinem Burnout die IHK Prüfung für Veranstaltungstechnik abgelegt habe.

Nochmals die Bitte an die Administration hier meinen usernamen zu NOCO abzuändern, falls möglich.

Wer meint etwas zu sein hat aufgehört etwas zu werden.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.08.18 14:38 von NOCO.)
10.08.18 14:13
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Yano


Beiträge: 2.920
Beitrag #40
RE: Daueraufenthalt oder Japanische Staatsbürgerschaft - was braucht man?
(10.08.18 14:13)NOCO schrieb:  Daher wurde mir der Tipp gegeben, mich bei einer privaten Sprachschule vor Ort zu bewerben.
Das ist vernünftig. Sich immatrikulieren und schon mal bezahlen, von Deutschland aus oder als Tourist in Japan. Dann ist Visum und Zimmer nicht schwer.
(Übrigens, von Deinem Niveau aus in nur einem Jahr Vollzeitstudium in Japan auf eine praxistaugliche Sprachkompetenz zu kommen, das schaffen nur die Besten. Diese Besten haben entweder einen Startvorteil als Chinesen, Koreaner usw. und/oder eine extreme Motivation als junge Abgesandte eines shit hole country.)
:
In der nächsten oder übernächsten deutschen Landeshauptstadt gibt es ein Japanisches Konsulat. Dort hat man Adressenlisten und kennt das Aufenthaltsrecht.
:
Du tust Dir keinen Gefallen, wenn Du Deine Blackout-Probleme freimütig erzählst. Ich könnte nicht viel Vertrauen zu jemandem aufbauen, der womöglich plötzlich auf einer Parkbank aus einem Blackout aufwacht, neben ihm ein Toter mit Messer in der Brust, und er selber weiß nicht, in welcher Stadt und wie, wann und warum er hierherkam.
10.08.18 16:43
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Daueraufenthalt oder Japanische Staatsbürgerschaft - was braucht man?
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