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Japanische Bücher und Waren bestellen
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Shino
Ex-Moderator

Beiträge: 2.329
Beitrag #51
RE: Japanische Bücher und Waren bestellen
Ah, die Information, dass die Antwort vom OCS-Japanstore kam, hattest du unterschlagen (oder ich hatte sie überlesen) zwinker Hm, seltsam. Aber vielleicht geht der Bestellvorgang für Händler tatsächlich nur über die Zweigstelle in den USA...und wer weiß schon wirklich, wie die Firmen strukturiert sind. Es fällt schon auf, dass die komplette WRP-Webseite Englisch gehalten ist (keine Möglichkeit, auf JA umzustellen) und man die Ware in Dollar bezahlen muss.

Ich habe bei allen diesen Diensten bestellt und bin, wie man nachlesen kann, überall gut beliefert worden. Aktuell bestelle ich meistens bei bk1 oder wrp, wenn ich es nicht eilig habe. Denn trotz Zollgebühren etc. fahre ich damit immer noch günstiger, als würde ich in Deutschland, Europa oder überhaupt im "Westen" kaufen/bestellen.

Nur sollte man Bücher zur Vorbereitung auf eine Prüfung früh genug bestellen und ungefähr 3-4 Monate Lieferzeit zumindest mit einplanen, die es brauchen kann, bis die Lieferung eintrifft. Ich hatte meine Bücher im letzten Jahr zwar früh bestellt (im Sommer) - dachte ich zumindest, aber wohl nicht früh genug, denn sie kamen erst 4 Monate nach der Bestellung bei mir an, was für eine ordentliche Vorbereitung leider viel zu spät war.

Ansonsten bleibt einem nur der Gang in einen der bekannten Japan-Buchläden in Deutschland.

人生に迷うときもあるけど笑っていれば大丈夫
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.01.12 11:05 von Shino.)
12.01.12 10:56
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yachi


Beiträge: 4
Beitrag #52
RE: Japanische Bücher und Waren bestellen
Hallo,

ich hoffe jemand von euch kann mir weiterhelfen. Bin nämlich etwas genervt vom Zoll. Worum es geht: Auf der Suche nach einer Möglichkeit Japanischbücher aus dem Internet zu bestellen bin ich im Februar auf dieses Forum gestossen. Habe mir dann bei bk1 ein paar Bücher bestellt. Da ich ziemlich schnell eine Nachricht von bk1 bekam, dass ein Buch nicht lieferbar sei und sich die Auslieferung um 3 Wochen verlängern kann (plus der lange SAL-Versand, den ich gewählt hatte), hab ich einfach bei Whiterabbitpress noch ein paar Bücher bestellt, damit ich nicht so lange warten muss. Damit es vielleicht noch schneller geht habe ich auch noch Airmail gewählt (2x Nihongo 500 mon und 2 Bücher von Nihongo-so matome: Warenwert 80 Dollar plus 39 Dollar Versand). Per Paypal wurden mir also 90 Euro abgezogen. So weit so gut. Heute habe ich einen Benachrichtigungszettel von der Post im Briefkasten, dass ich mein Päckchen abholen kann. Erstens kam die Whiterabbitpressbestellung also verdammt spät, nämlich 1,5 Monate nachdem sie hätte da sein sollen. Da habe ich mich schon das erste Mal über den Zoll geärgert (Denn Expressversand sollte doch eigentlich ruckizucki da sein und nicht auf so einem Beamtenschreibtisch einstauben). Dann ist auf dem Zettel auch noch vermerkt, dass ich 17 Euro Zollentgelt nachzuzahlen habe?! Das wäre dann aber doch ein Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent und nicht von 7 (also rund 10 Euro zuviel, lieber Scholli)?!?! Grmbl, bin stinksauer. Weiss jemand zufälligerweise aus Erfahrung, ob man sich dagegen wehren kann, dass der falsche Mwst berechnet wurde und wie ich jetzt am besten vorgehen soll? Am besten schon am Postschalter eine Aufschlüsselung/Rechnung geben lassen? Oder bekommt man die eh? Die bk1-Bücher war übrigens doch schon zwei Wochen nach der Bestellung da und wurde von einem Nachbarn aus dem Treppenhaus unseres Mietshauses gerettet. Ohne Trackingnummer macht sich der Postbote anscheinend nicht die Mühe bei mir zu klingeln.
Bedanke mich schonmal für eventuelle Antworten und möchte mich auch noch bei euch, insbesondere bei Shino, für eure obigen Erfahrungsberichte bedanken.
13.04.12 16:30
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shakkuri


Beiträge: 1.387
Beitrag #53
RE: Japanische Bücher und Waren bestellen
Nein, gegen die Wegelagerei kannst du dich nicht wehren. (sind übrigens 3,5% Zoll + 16% Auslandsumsatzsteuer)

接吻万歳
14.04.12 06:48
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yachi


Beiträge: 4
Beitrag #54
RE: Japanische Bücher und Waren bestellen
Vielen Dank für die Antwort. Dann werde ich wohl um die Zahlung nicht herumkommen :-(. Nächstes Mal bin ich jedenfalls schlauer und werde einen 19,5% Zuschlag einkalkulieren.
15.04.12 12:25
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Kaif_98


Beiträge: 72
Beitrag #55
RE: Japanische Bücher und Waren bestellen
(13.04.12 16:30)yachi schrieb:  Dann ist auf dem Zettel auch noch vermerkt, dass ich 17 Euro Zollentgelt nachzuzahlen habe?! Das wäre dann aber doch ein Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent und nicht von 7 (also rund 10 Euro zuviel, lieber Scholli)?!?! Grmbl, bin stinksauer. Weiss jemand zufälligerweise aus Erfahrung, ob man sich dagegen wehren kann, dass der falsche Mwst berechnet wurde und wie ich jetzt am besten vorgehen soll? Am besten schon am Postschalter eine Aufschlüsselung/Rechnung geben lassen?

Hallo,

ich habe ein wenig den Eindruck, dass hier mit nicht allzuviel Wissen rund um den Zoll gearbeitet wird... Also mal ein paar Hintergrundinformationen (ich gehe hier vom Privatempfang aus!):

(1) Grundsätzlich ist immer der Empfänger verantwortlich für die Verzollung. Die Post als Transporteur verzollt nichts, ausser die Ware hat einen so geringen Wert, dass Zoll oder EuSt nicht erhoben werden. Wenn ein Sendungswert aussen am Paket ausgemacht werden kann, der geringer ist als die Freigrenzen, gibt es eine Freischreibung durch die Post und die Sendung wird zugestellt.
Andere Transporteure als die Post sind übrigens manchmal etwas grosszügiger; wie die das genau machen, will ich aber eigentlich gar nicht so genau wissen...

(2) Wenn man nicht selbst verzollt, kann man das auch einem Dienst überlassen. Der handelt aber nur im Auftrag, der Auftraggeber ist für alles voll verantwortlich. Und natürlich muss man für diese Dienstleistung bezahlen.

(3) Wenn ein "Zettel" dabeilag (von wem?) besagt das erst einmal absolut überhaupt nichts! Verzollen kann nur der Empfänger oder sein Beauftragter und verzollt wird auf der Grundlage seiner Angaben. Das passiert genau dann, wenn der Empfänger oder ein Bevollmächtigter den Zollantrag unterschreibt. Danach bekommt man eine Rechnung vom Zoll ("Einfuhrabgabenbescheid"), der Betrag darauf ist der einzig Relevante. Der "Zettel" ist also im besten Fall eine Vorabschätzung, die keinerlei rechtliche Verbindlichkeit hat - es sei denn Du hast jemandem eine Vollmacht erteilt...

(4) Schon rein vom Betrag her (s. meinen Link oben) ist die Ware zollfrei. Wenn die Vorabschätzung so hoch ist, dass die Freigrenze von €150 überschritten wurde und ich raten sollte, lag aussen keine Rechnung dabei, aus der die Verkaufs- und Transportkosten hervorgehen. Wenn man hier die IATA-Minimumgebühren für einen Lufttransport ansetzt, kommt man da wahrscheinlich drüber.

(5) Nun zum Vorgehen: Druck alles aus, was du zum Bestellvorgang hast aus und auch die Links zu den Bestellseiten (falls sich im Paket nichts findet). Der Zoll hat einen Internetanschluss! Falls die Werte nicht eindeutig sind, können sie so kurzfristig nachgeprüft werden.
Ob der Zoll die Angaben auf dem Papier glaubt oder nicht, ist erst einmal offen. Im Paketverkehr werden sie ziemlich oft geöffnet, denn Paket und Empfänger sind ja schon da. Das Öffnen erfolgt durch den Empfänger, entsprechendes Werkzeug hält der Zoll vor zwinker

(6) Wenn man einen Warenwert oberhalb der €150-Grenze hat, kann man dennoch die Zollbelastung etwas senken. Der Zollwert setzt sich zwar zusammen aus Warenwert + Transportkosten frei Haus. Aber zollpflichtig sind nur die Transportkosten bis zu EU-Aussengrenze; danach fällt nur EuSt an. Das kann im Luftverkehr im Einzelfall interessant sein. Die Vorschriften dazu findest du hier.

Beispiel:
$39 Transportkosten, Zollsatz 5% wären $1,95.
Allerdings sind nur 80% oder so (bin schon eine Weile aus dem Geschäft und kenne den zurzeit gültigen Satz nicht) zollpflichtig; der Rest unterliegt nur der EuSt. Dass wären dann:
$39 Transportkosten, Zollsatz (5%, davon 80%) wären $1,56.

Wie man sieht, lohnt sich in diesem (!) Besipiel die Frachtkostenaufteilung nicht, zumal man dafür ein separates Formular ausfüllen muss.

(7) Noch ein letzter Hinweis: ich meine, Bücher sind im Allgemeinen zollfrei und unterliegen nur dem halben EuSt-Satz. Da bin ich jetzt aber nicht wirklich auf dem Laufenden.

HTH,
Kai
15.04.12 12:47
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yachi


Beiträge: 4
Beitrag #56
RE: Japanische Bücher und Waren bestellen
Hallo Kai,

danke für die ausführliche Antwort. Die Benachrichtigung kam durch DHL. Es ist so eine gelbe "Ihre Sendung ist da"-Benachrichtungskarte mit dem Hinweis, dass ich mein Paket in der nächstliegenden Postfiliale abholen kann, demnach wurde das Paket schon durch den Zoll abgefertigt. Auf der Rückseite ist noch angegeben, dass ich bei Abholung Zollentgelt von 16,73 Euro (in meinem obigen Beitrag hab ich aufgerundet) zu zahlen habe. Nun, werde mir also die Rechnung mal ausdrucken und morgen zur Filiale gehen. Dann weiss ich ja eh genaueres.
15.04.12 13:57
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Shino
Ex-Moderator

Beiträge: 2.329
Beitrag #57
RE: Japanische Bücher und Waren bestellen
(15.04.12 12:47)Kaif_98 schrieb:  ich habe ein wenig den Eindruck, dass hier mit nicht allzuviel Wissen rund um den Zoll gearbeitet wird... Also mal ein paar Hintergrundinformationen (ich gehe hier vom Privatempfang aus!):
...

(6) Wenn man einen Warenwert oberhalb der €150-Grenze hat, kann man dennoch die Zollbelastung etwas senken. Der Zollwert setzt sich zwar zusammen aus Warenwert + Transportkosten frei Haus. Aber zollpflichtig sind nur die Transportkosten bis zu EU-Aussengrenze; danach fällt nur EuSt an. Das kann im Luftverkehr im Einzelfall interessant sein. Die Vorschriften dazu findest du hier.

Beispiel:
$39 Transportkosten, Zollsatz 5% wären $1,95.
Allerdings sind nur 80% oder so (bin schon eine Weile aus dem Geschäft und kenne den zurzeit gültigen Satz nicht) zollpflichtig; der Rest unterliegt nur der EuSt. Dass wären dann:
$39 Transportkosten, Zollsatz (5%, davon 80%) wären $1,56.

Wie man sieht, lohnt sich in diesem (!) Besipiel die Frachtkostenaufteilung nicht, zumal man dafür ein separates Formular ausfüllen muss.

(7) Noch ein letzter Hinweis: ich meine, Bücher sind im Allgemeinen zollfrei und unterliegen nur dem halben EuSt-Satz. Da bin ich jetzt aber nicht wirklich auf dem Laufenden.
Das ist leider ein unerquickliches und kompliziertes Thema. Ich halte mich an das, was mir der Zoll auf meine Fragen geantwortet hat, und was sich bei vielen Bestellungen leider bewahrheitet hat.

人生に迷うときもあるけど笑っていれば大丈夫
15.04.12 15:38
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WedgeAntilles


Beiträge: 105
Beitrag #58
RE: Japanische Bücher und Waren bestellen
(15.04.12 13:57)yachi schrieb:  Nun, werde mir also die Rechnung mal ausdrucken und morgen zur Filiale gehen. Dann weiss ich ja eh genaueres.

Was kam denn dabei raus? Wenn man an einen Zollbeamten gerät, der beim Warenwert nicht die Versandkosten berücksichtigt, lägst du bei den 7% Einfuhrumsatzsteuer unter der 5€-Kleinstbetragsgrenze und müsstest gar nichts zahlen...
28.04.12 08:07
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yachi


Beiträge: 4
Beitrag #59
RE: Japanische Bücher und Waren bestellen
Ich werde wohl schriftlich Widerspruch einlegen müssen. Das Päckchen wurde nämlich nicht geöffnet und nur die außen angebrachte Rechnung kontrolliert. Auf dieser Rechnung war außer dem Namen WhiterabbitPRESS kein Hinweis auf Druckwaren als Inhalt angegeben und daher einfach der erhöhte Steuersatz von 19%, statt dem ermäßigten von 7% erhoben. Habe zuerst mit einer Dame vom Zoll telefoniert, aber die hat allein schon 10 Minuten (ungelogen) gebraucht, um herauszufinden, dass Lehrbücher auch Bücher sind (und ich daher nur 7% zahlen müsste). Sie hat mich an die Zollstelle verwiesen, die mein Paket verzollt hat. Der Herr vom entsprechenden Zollamt in Hamburg wollte mir erst nicht glauben, dass sie mein Paket verzollt haben, weil sie ja in Hamburg sitzen und ich in Berlin wohne. Nach einigen Rückfragen bat er mich dann, ein Anschreiben aufzusetzen und den Sachverhalt schriftlich mitzuteilen. Ohweh. War nun die letzten Tage etwas lustlos mich damit weiter auseinander zu setzen, aber Anfang Mai werd ich mich dann doch mal kümmern und schauen, ob ich die zuviel gezahlten Zehn Euro zurück bekomme, oder ob das als Peanuts abgehakt wird von der Behörde.
hmm, habe den Umschlag gerade aus dem Müll gekramt, darauf war PRINTED MATTER gestempelt, also kein Fehler von der japanischen Seite. Wahrscheinlich wurde das übersehen oder mein Paket vielleicht etwas nachlässig bearbeitet.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.04.12 17:39 von yachi.)
30.04.12 17:21
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Shino
Ex-Moderator

Beiträge: 2.329
Beitrag #60
RE: Japanische Bücher und Waren bestellen
Ich kenne das und habe desöfteren genau dasselbe erlebt (inkl. die "Langsamkeit" der Zollbediensteten). Leider ist es so, dass sie sich dort im Unterschied zu normalen Jobs sowohl langsames Arbeiten als auch Unfreundlichkeit und Fehler erlauben können; es wird ja das Gesetz durchgedrückt.

Ich hätte auch jedes Mal ein Schreiben aufsetzen müssen. Aber wenn ich dann zusammenrechne, wie lange ich benötige, um die Unterlagen zusammenzubekommen (inkl. der "Beweise", wie Original-Rechnungen, Belege etc. pp), das Schreiben aufzusetzen und die Kosten, die mir dabei durch Telefonate, Porto, Briefumschlag und sonstiges entstehen sowie den Ärger und den Zeitverlust bei evtl. Rückfragen eines begriffsstutzigen Beamten musste ich mir leider eingestehen, dass es mir den Aufwand nicht wert war.

Und du kannst fast sicher sein: Selbst wenn WRP alles ordentlich auf dem Paket deklariert hätte* - auch in diesem Fall hätte es zu Problemen kommen können. Wie gesagt: Meine Pakete wurden in den letzten Jahren nahezu sämtlich geöffnet und ich musste desöfteren deswegen zum Zoll - zweimal auch nur, um zu erfahren, dass ich keinen Zoll bezahlen muss.

Ich empfinde das als äußerst unbefriedigend und ärgerlich, aber so ist es nun einmal. Man könnte fast sagen, dass dahinter Methode steckt - immerhin ist das ein "Reingewinn"... Ich vermute, du wirst ähnlich handeln und die Geschichte einfach ad acta legen, oder?

* Das hatte ich vor deiner letzten Hinzufügung geschrieben - wie man sieht, hatte ich leider recht...

人生に迷うときもあるけど笑っていれば大丈夫
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.05.12 14:33 von Shino.)
01.05.12 14:29
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Japanische Bücher und Waren bestellen
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