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"Working Holiday"-Visum
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seichan


Beiträge: 52
Beitrag #1
"Working Holiday"-Visum
Ich werde möglicherweise ab September bis Juli 2005 als Au Pair in Japan arbeiten. (das entscheidet sich nur noch zwischen mir und einer weiteren Bewerberin, wünscht mir Glück ^^zwinker
Da es sich dabei um einen längeren Aufenthalt handelt hätte ich ein paar Fragen zum Visum.
Meine (noch nicht) Gasteltern haben mir 2 Möglichkeiten genannt, einmal kurz auszureisen und ein neues Visum zu beantragen, oder dieses Working Holiday-Visum zu beantragen.. allerdings habe ich jetzt auf der Seite des Japanisches Generalkonsulat Hamburg gelesen das man unteranderem vollgende Dokumente vorlegen muss:

* Rückflugticket bzw. ausreichend finanzielle Mittel zum Erwerb eines solchen (1.100,- EUR)
* Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel für die erste Zeit Ihres Aufenthalts (Bankguthaben, Reiseschecks, ... in Höhe von ca. 2.000,- EUR)

Leider verfüge ich nicht über so hohe zusätzliche finanzielle Mittel, abgesehn von dem Geld für einen (eher billigeren) Flug, für die Au Pair-Versicherung und möglicherweise noch Geld um dort gleich einen Sprachkurs zu besuchen.

Sind diese 3.100 EUR extra wirklich zwingend notwendig, um dieses Visum zu bekommen?
Ich würde mich auch noch freuen wenn ihr noch ein paar andre Tips zum Thema Visum habt ^^. Es tut mir Leid falls ich versehendlich ein schon vorhandenes Thema neueröffnet habe, aber ich konnte keine spezifische Antwort dazu hier finden m(_ _)m

~Danke, seichan
20.06.04 18:51
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MIFFY


Beiträge: 601
Beitrag #2
RE: "Working Holiday"-Visum
Da du kürzer als ein Jahr nach Japan gehst, kannst du ja gleich ein Hin-&Rückflugticket kaufen, dann fallen schon mal die 1.100 Euro weg und du brauchst nur noch 2.000 Euro ... zunge
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.06.04 19:06 von MIFFY.)
20.06.04 19:05
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seichan


Beiträge: 52
Beitrag #3
RE: "Working Holiday"-Visum
Aber das Geld hab' ich nicht (ToT) weil ich es in Japan ja erst verdienen werde. (40.000 JPY Taschengeld pro Monat)
Reicht statt den 2.000 EUR so eine Art Vetrag zwischen mir und den (noch nicht) Gasteltern?
20.06.04 19:14
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MIFFY


Beiträge: 601
Beitrag #4
RE: "Working Holiday"-Visum
Aber ist denn der Preisunterschied zwischen Oneway und Returnticket so groß, dass es überhaupt Sinn macht, nicht doch ein Returnticket zu kaufen? kratz
20.06.04 19:17
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seichan


Beiträge: 52
Beitrag #5
RE: "Working Holiday"-Visum
Eigentlich ist der Preisunterschied nicht so groß, allerdings weis ich nicht ob es einen festen Termin für das Ende des Au-Pair Aufenthalts gibt. Meine (noch nicht) Gasteltern sprachen immer von ca. Juli. Eigentliches Problem sind jetzte diese 2.000 EUR traurig
20.06.04 19:19
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usagi


Beiträge: 487
Beitrag #6
RE: "Working Holiday"-Visum
Ich habe auch mal eine Frage zum Working Holiday..

Da gibt es die Regel, das man nur so ein Visum bekommen kann bis vollendung des 25ten Labensjahres.
Aber unter besonderen Umständen bis zum 30ten Lebensjahr.
Welche Umstände sind denn das?
21.06.04 00:01
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Toji


Beiträge: 603
Beitrag #7
RE: "Working Holiday"-Visum
Zitat:Welche Umstände sind denn das?

Da solltest du am besten bei der Botschaft anrufen. Das sind alles nette Leute zwinker
(Meine Vermutung geht in die Richtung, dass sie es sich dann einfach aussuchen können, ob sie dich haben wollen, oder nicht. Wenn du eben schon einen Job oder etwas anderes drängendes vorweisen kannst, nehme ich mal an, dass sie dir das Visum geben werden.)

Zu der Geld-Frage:
Ich habe da eine Gehaltsabrechnung meiner Mutter vorgelegt, und habe das Visum dann bekommen.
Was die wollen sind eigentlich nicht spezielle Geldbeträge, sondern ein Nachweis über finanzielle Sicherheit. Denn die wollen natürlich nicht, dass du da hinfliegst und dich dann als Penner durch die Gegend schnorrst. Die wollen dich als Touri und billigen Arbeiter.
Also: Kontoauszüge oder Gehaltsabrechnungen der Eltern reichen auch. Und wenn du eine Kopie deines Au-Pair-Vertrags mit einreichst, dürfte es eigentlich keine Probleme geben. Die sind da auch recht flexibel und wie gesagt nette Leute.

mfG
Tilman
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.06.04 11:26 von Toji.)
21.06.04 11:24
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seichan


Beiträge: 52
Beitrag #8
RE: "Working Holiday"-Visum
Oh ich hatte dort eben grade angerufen, und hatte sehr nette Leute am Telefon. ^^
Der Vertrag allein reicht leider nicht aus, und von einer Gehaltsabrechnung hatten sie nichts erzählt. Allerdings von einem Kontoauszug. Nun muss ich nur meine Eltern überreden für mich zu "bürgen". traurig
21.06.04 11:41
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yumyum


Beiträge: 355
Beitrag #9
RE: "Working Holiday"-Visum
@seichan:
Man muss es ja nur "vorweisen", nicht ausgeben, also kannst du theoretisch einen X-beliebigen Kontoauszug mitbringen hoho
12.08.04 10:55
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yumyum


Beiträge: 355
Beitrag #10
RE: "Working Holiday"-Visum
Komment zu oberem Beitrag:

Hab mich informiert, und es sollte ein Konto sein, dass
auf den Namen des Visum-Antragstellers laeuft.
Dabei kann es auch ein japanisches Konto sein.

So, Working-Holiday, Teil 2:

Weiss wer, ob man Auslandsversicherungen fuer ein Jahr bei
normalen, nicht privaten Versicherungen amchen kann?
Bei der Aok hatte ich fuer Kurzurlaube immer eine
Auslandsversicherung, bei der man ~8 Euro pro halbes
Jahr zahlt, und im Falle von Krankheit, Unfall o.aeh. muss
man zunaechst selbst Zahlen, bekommt aber alles
Zurueckerstattet.

Wie laesst man sich versichern, wenn man fuer ein Jahr rueber geht?
09.05.05 18:29
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"Working Holiday"-Visum
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