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Auslandsjahr Japan (extrem?)
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Yano


Beiträge: 2.920
Beitrag #41
RE: Auslandsjahr Japan (extrem?)
Eine alte Japanerin, die in Deutschland an der Uni Chinesisch/Sinologie studiert. Das hat was.
02.03.13 15:48
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Hellstorm


Beiträge: 3.925
Beitrag #42
RE: Auslandsjahr Japan (extrem?)
Naja, die lebte schon länger in Deutschland, glaub ich. Hat auch nur den Sprachkurs gemacht.

やられてなくてもやり返す!八つ当たりだ!
02.03.13 18:40
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Netheral


Beiträge: 249
Beitrag #43
RE: Auslandsjahr Japan (extrem?)
Hat irgentjemand persönliche Erfahrungen mit billigen Übernachtungsmöglichkeiten in Japan? (Camping, Couch-Surfing...) wäre über jede Information dankbar hoho

It's in our nature to want to forget truths that keep us awake at night
05.03.13 08:10
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Kasu


Beiträge: 379
Beitrag #44
RE: Auslandsjahr Japan (extrem?)
Ich muss diesen Thread jetzt auch mal wieder hervorholen, ich denke meine Frage passt zum Thema und könnte sogar Netheral eventuell nützlich sein. Ich hoffe bloß, die Frage ist nicht allzu blöd, aber ich mache mir darüber wirklich Gedanken und will sicher sein, dass/ob das in Ordnung wäre:

Und zwar gibt es ja Möglichkeiten, zum Beispiel solche Jobs als Virtueller Assistent oder auch Texter- und Bloggerjobs zu machen, die rein übers Internet laufen. Theoretisch könnte man so etwas ja dann auch von Japan aus tun und würde etwas Geld bekommen, ohne dass man den Stress hätte, in Japan gleich pleite zu sein, wenn man nichts findet. Also wenn ich jetzt davon ausgehe, dass man dort eben hauptsächlich Couchsurfing macht oder diese hier schon genannten Hostel-Putz-Sachen, sodass man kaum bis keine Übernachtungskoten hat. Aber wie ist das denn rechtlich? Darf man das? Oder könnte Japan einem da irgendetwas, wenn man einer Firma im Heimatland von Japan aus zuarbeitet?
14.03.13 12:26
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Netheral


Beiträge: 249
Beitrag #45
RE: Auslandsjahr Japan (extrem?)
(14.03.13 12:26)Kasu schrieb:  [...]. Und zwar gibt es ja Möglichkeiten, zum Beispiel solche Jobs als Virtueller Assistent oder auch Texter- und Bloggerjobs zu machen, die rein übers Internet laufen. [...]

Sowas würde mich wirklich auch interessieren hoho Gleich mal dazu die Frage ob sich jemand mit "Sim-Karten Internet" auskennt oder Tipps hat^^ Mein Laptop, den ich gerne mitnehmen würde hat einen Sim-Slot und dass würde sich ja anbieten mit dem Bloggen.

Danke Kasu dass du das Thema wieder aufgegriffen hast hoho Alles was mit "Japan-Reise" zu tun hat kann hier gerne rein^^

It's in our nature to want to forget truths that keep us awake at night
14.03.13 18:09
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Yano


Beiträge: 2.920
Beitrag #46
RE: Auslandsjahr Japan (extrem?)
Wenns ist, kann man ja eine Steuererklärung machen.
Wenn man im Inland zudem quellensteuerpflichtige (Art wie Lohnsteuervorabzug aber für freie Jobber) Jobs gemacht hat, ist das sogar zu empfehlen, weil man wegen des hohen Grundfreibetrags und der günstigen Abschreibungsmöglichkeiten eine Rückerstattung erwarten kann.
In Japan wie wohl überall mault das Finanzamt nicht herum wegen Aufenthaltsstatus, sondern findet es gut, wenn man kommt, um seiner Pflicht zu genügen.
.
Zahlungen in überschaubarer Höhe werden heutzutage vermehrt durch Postversand von Bargeld abgewickelt, weil Postsendungen in die Griffweite von nur noch wenigen Menschen geraten. Es kann aber ein bißchen schwierig werden, in der japanischen Pampas Euroscheine einzuwechseln..
Ich habe es schon einmal gesagt, wer dir Euros nach Japan schickt, sollte etwas ältere Scheine nehmen, weil ab und zu welche mit neuen Sicherheitsmerkmalen ausgegeben werden, was eine Aktualisierung der Bemusterung der Geldinstitute erfordert, und die kann dauern.
14.03.13 19:33
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Kasu


Beiträge: 379
Beitrag #47
RE: Auslandsjahr Japan (extrem?)
Yano, du meinst also eine Steuererklärung in Japan dann machen?
Denn in Deutschland würde ich die ja ohnehin machen, da das Geld ja in Deutschland verdient wird... oder sehe ich das falsch?

Und von Bargeld schicken halte ich absolut nichts um ehrlich zu sein. Es ist für mich aber auch kein Problem, in Japan am Geldautomaten Geld von meinem deutschen Konto zu bekommen und ich würde eventuelle Gehaltszahlungen aus Deutschland/Europa ohnehin darauf ausführen lassen.
14.03.13 20:18
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Anonüüm
Gast

 
Beitrag #48
RE: Auslandsjahr Japan (extrem?)
Warum nicht einfach alles in Deutschland belassen? Dort beim Finanzamt gemeldet bleiben, dort ein Konto behalten, wo die (voraussichtlich deutschen) Kunden ihr Geld einzahlen (wer will schon Geld auf ein japanisches Konto überweisen), dort einen Wohnsitz behalten. Wo man dann arbeitet und von wo aus man seine fertigen Texte per E-Mail verschickt ist ja egal, ob nun in Japan am PC oder in Deutschland oder sonstwo.

Hat man mit Couchsurfing eigentlich einen offiziellen Wohnsitz in Japan? Kann man sich ohne überhaupt dort beim FInanzamt melden?

Durch ein bisschen Herumgetexte und -geblogge zu Hause am Laptop kommt man über den derzeitigen Freibetrag in Deutschland eh nicht hinaus.

Und dass ein Auftraggeber Honorar als Bargeld per Post nach Japan schickt, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen...
15.03.13 17:28
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Kasu


Beiträge: 379
Beitrag #49
RE: Auslandsjahr Japan (extrem?)
(15.03.13 17:28)Anonüüm schrieb:  Warum nicht einfach alles in Deutschland belassen? Dort beim Finanzamt gemeldet bleiben, dort ein Konto behalten, wo die (voraussichtlich deutschen) Kunden ihr Geld einzahlen (wer will schon Geld auf ein japanisches Konto überweisen), dort einen Wohnsitz behalten. Wo man dann arbeitet und von wo aus man seine fertigen Texte per E-Mail verschickt ist ja egal, ob nun in Japan am PC oder in Deutschland oder sonstwo.
Einen Wohnsitz in Deutschland behält man bei Working Holiday und ähnlichen Aufenthalten ja ohnehin. Zumindest bei meinem Auslandsstudium war mir gesagt worden, dass ich meinen Wohnsitz in Deutschland nicht abmelden muss/soll, da es weniger als ein Jahr dauert. Working Holiday dauert ja auf jeden Fall weniger als ein Jahr.
(15.03.13 17:28)Anonüüm schrieb:  Hat man mit Couchsurfing eigentlich einen offiziellen Wohnsitz in Japan? Kann man sich ohne überhaupt dort beim FInanzamt melden?
Davon gehe ich nicht aus, aber man muss ja nach einer bestimmten Zeit auf jeden Fall in Japan gemeldet sein, d.h. ich schätze mal die meisten, die während eines Working Holidays mehr unterwegs sind (und es gibt ja sicher ein paar solcher Backpacker-Typen...) bleiben einfach an dem Ort gemeldet an dem sie zunächst mal eine Zeit lang gewohnt haben und melden sich dann um, wenn sie woanders längerfristig wohnen. Ich wüsste allerdings auch nicht, dass in Japan bei der Anmeldung im Rathaus nach einem Mietvertrag oder so gefragt wird, wie es in Deutschland ja oft Standard ist, theoretisch könnte man dort also wohl einfach alles mögliche angeben, solange es eine real existente Anschrift ist...
Wobei ich allerdings in Deutschland eine Person kenne, die tatsächlich bei einer Couchsurfing-Adresse gemeldet war oder vielleicht sogar noch ist, allerdings war das dann Dauerzustand, weil diejenige längere Zeit keine Wohnung gefunden hat und Ausländerin war, die eben auch irgendwie einen Wohnsitz in Deutschland brauchte.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.03.13 21:50 von Kasu.)
15.03.13 21:49
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UnDroid


Beiträge: 392
Beitrag #50
RE: Auslandsjahr Japan (extrem?)
Da der TE ja erst sein Abi macht, gehe ich mal davon aus dass er eh bei seinen Eltern gemeldet ist und somit seinen Hauptwohnsitz hier auch offiziell hat und nicht abmelden muss. Die einzige Variable ist hier der 2. Wohnsitz in Japan. In eigentlich jedem höher entwickeltem Industriestaat brauchst du ne Adresse wo du gemeldet bist. Schließlich muss deine Post ja auch irgendwo hin geliefert werden. Ohne eine Adresse kannst du weder ein Konto eröffnen noch sonst was.

mfg
16.03.13 00:10
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Auslandsjahr Japan (extrem?)
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