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Daueraufenthalt oder Japanische Staatsbürgerschaft - was braucht man?
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Yano


Beiträge: 2.920
Beitrag #121
Selbstversuch
Jetzt habe ich mal das Toastthema (nur auf Deutsch und Englisch) gegoogelt. Die Antwort fand ich durchaus, aber nicht auf den ersten Seiten der Suchergebnisse (Metager), weil es mit Honigtoast ein Modethema gibt, das die vorderen Plätze besetzt, und weil das Wort "dick" ins Porno führt.
Wir haben ja Forenkollegen, die Internetrecherche auf eindrucksvolle Weise beherrschen, vielleicht könnte hier jemand den Namen nochmal nennen, ich habs mir leider nicht gemerkt, was ein bißchen eine Respektlosigkeit ist, die ich bedauere. Jedenfalls, wer das nicht besser kann als ich und dazu noch kein Englisch kann, der tut sich anscheinend nicht so leicht bei diesem Thema.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.09.18 17:02 von Yano.)
20.09.18 17:01
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Hachiko
Gast

 
Beitrag #122
RE: Daueraufenthalt oder Japanische Staatsbürgerschaft - was braucht man?
(20.09.18 17:01)Yano
Wir haben ja Forenkollegen, die Internetrecherche auf eindrucksvolle Weise beherrschen, vielleicht könnte hier jemand den Namen nochmal nennen, ich habs mir leider nicht gemerkt, [size=xx-small' schrieb:  
was ein bißchen eine Respektlosigkeit ist, die ich bedauere[/size].

Wie/was meinenkratz
20.09.18 19:26
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Yano


Beiträge: 2.920
Beitrag #123
Doppelte Staatsbürgerschaft
Es scheint Anzeichen für eine Tendenz zur Lockerung des Ausländerrechts zu geben.
Zumindest in der Praxis akzeptiert, so scheint es, das Konsulat nunmehr unverhohlen die Doppelte. Ein Deutscher, der kraft Geburt auch die japanische Staatsbürgerschaft hat, muß nicht mehr bei Eintreten der Volljährlichkeit sich für eine entscheiden, zumindest nicht mehr aus japanischer Sicht. Beantragt man einen japanischen Paß, muß man einen Fragebogen ausfüllen. Da soll man ggfls. angeben, über was für andere Staatsbügerschaften man verfügt. Sagt man ja, man habe noch die deutsche, dann stellen sie den den japanischen Paß trotzdem aus ohne Murren.
:
Ich weiß allerdings nicht, was nunmehr abläuft, wenn so ein Doppelstaatler in Japan Beamter werden will, gar im diplomatischen Dienst. Früher, als heimlicher Doppelstaatler, warst du chancenlos. Dem japanischen Staat geben zwar die deutschen Behörden nicht zur Kenntnis, wenn du als Neugeborenes nicht nur im Japanischen Konsulat, sondern eben auch im örtlichen Standesamt gemeldet bist, aber er weiß, wo du aufgewachsen bist und denkt sich sein Teil, wenn du den Austritt aus der deutschen nicht ungefragt rechtssicher beweist. So jedenfalls unsere Erfahrung vor zehn Jahren.
29.09.18 14:34
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Phil.


Beiträge: 789
Beitrag #124
RE: Daueraufenthalt oder Japanische Staatsbürgerschaft - was braucht man?
Ich habe erst hier angefangen mitzulesen.
Ich verstehe jedoch nicht, wie jmd einfach so, mir nichts, dir nichts, auf die Idee kommt, ohne weiteres, eine andere Staatsbuergerschaft anstrebt.
Was hat man eigentlich davon?
Nur um in Japan wohnen und arbeiten zu koennen?
Das wurde doch auf allerlei Weise erklaert.

Um gegebenfalls als ein Japaner angesehen zu werden?
Vergiss das, auch wenn du 100 Jahre in Japan leben solltest, wirst du niemals als Japaner angesehen.
Dafuer ist dieses Volk zu sehr von sich eingenommen, von den Goettern abzustammen.
Du muesstest schon mal deine Visage aendern.
Und dein Gebaren und dein Umfeld ebenfalls.
Dich benehmen wie Japaner und nicht stolz dahertraben, wie es allgemein Auslaender tun.
Gepflogenheiten kennen und einhalten.
So auch Sitten und Gebraeuche akzeptieren und ehren.

Kommt hinzu, dass du deren Essen isst. Und ihre Sprache wie ein Japaner kennen solltest.

So jedenfalls empfinde ich das Japaner sein oder japanisch sein.

Aber warum muss es denn Japan sein?
Ist diese Welt nicht gross genug, wo man anderswo, sein Leben aufbauen kann?
Was mit den verschiedenen Visen angeht, wieso soll ein Arbeitgeber Geld ausgeben, fuer einen Japan-Fan?
Kann er dich samt deinem Bachelor auch wertig machen?
Trotzig sein in Japan kommt schon mal gar nicht gut an. Dann bist du schon wieder Auslaender.
Dich mit Regeln abgeben und nicht rebellieren. Nun es scheint mir, nachdem ich die ersten 3 Seiten gelesen habe, dass du dich nicht unterwerfen willst. Immerzu hast du Einwaende und suchst nach Abkuerzungen oder Tricks, wie man es einfacher machen kann.
DAs ist definitiv nicht japanisch.

Vergiss es! Viele haben es dir hier direkt und durch die Blume erklaert. Und du willst immer noch mehr. Das ist nicht japanisch.

Ich schreib dir hier mal ueber einen Arbeiter, der aus Portugal zu uns kam und hier arbeitete.
Jung an Jahren und stoerrisch. Selber seine Regeln setzend und nicht auf allgemeine Vorschriften achtend.
Er als Steinmetz, hat es doch sich in den Kopf gesetzt, Barfuss zu arbeiten. Ein Metier, wo es ueberall von Gefahren nur so wimmelt.
Ich hab ihn aufgefordert, Schuhe und Struempfe anzuziehen. Er hat es nicht gemacht. Er hat sich geweigert.
Ich hab es seinem Chef dann gemeldet und gesagt, wenn er keine Schuhe anzieht, (auf der Stelle), hat er diesen Arbeitsplatz, wo er im Moment arbeitete, sofort zu verlassen.

Meinst du, dass so ein Gebaren, in Japan durchkommt und dass so etwas Japanisch ist?

Ich will jedoch nicht weiterlesen, hab noch anderes zu tun.
Yano hat darauf hingewiesen, dass manche hier im Forum nach diversen Sachen suchen und finden koennten.
Nun vielleicht schreibt man die Begriffe mal zusammen, nachdem gesucht wird.

Danke
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.09.18 19:38 von Phil..)
29.09.18 19:32
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Wanderweib


Beiträge: 30
Beitrag #125
RE: Daueraufenthalt oder Japanische Staatsbürgerschaft - was braucht man?
Wenn du die Jap Staatsbürgerschaft bekommmst, musst du deine Deutsche abgeben. In Japan gibt es keine Doppelte Staatabürgerschafft. Ich könnte sie bekommen, würde aber auf meinen dt Pass nicht verzichten wollen. zwinker

Dein Japan-Blog: http://wanderweib.de

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21.10.18 00:09
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Yano


Beiträge: 2.920
Beitrag #126
RE: Daueraufenthalt oder Japanische Staatsbürgerschaft - was braucht man?
(21.10.18 00:09)Wanderweib schrieb:  Wenn du die Jap Staatsbürgerschaft bekommmst, musst du deine Deutsche abgeben. In Japan gibt es keine Doppelte Staatabürgerschafft. Ich könnte sie bekommen, würde aber auf meinen dt Pass nicht verzichten wollen. zwinker

Binationale Kinder (davon weiß ich viele), "sollen" bei Erreichen der Volljährigkeit auf die eine Staatsbürgerschaft verzichten. Machen tun tut das aber kaum jemand.
Ich weiß nicht, ob ich es schon erzählt habe. Meine reichlich volljährige Tochter, die lang nicht so gut Japanisch kann wie ich, aber in ihrer ersten Lebenswoche von mir persönlich im Konsulat als Japanerin gemeldet worden ist, begab sich jüngst ins Konsulat, um einen japanischen Reisepaß zu bestellen. "Ja", haben die gesagt, "gemeldet bist du ja bei uns, aber sag an: hast du noch andere Staatsbürgerschaften?" "Jawohl", gestand da mein Töchterlein und freimütig: "die Deutsche". "Wohlan", sprach da seine Exzellenz der Konsul, "der japanische Reisepaß sei ihr gewähret, sie möge 40 Pfund Pfennige löhnen und in zwei Wochen zur Verleihung erscheinen." Und so geschah es. Sie war schon im Besitz des japanischen Reisedokumentes als sie neulich als bayrisches Landeskind weiß der Geier welche Partei in den Landtag wählte.
:
Und in der Ausgabe der "WELT" online vom 22. Oktober steht ein Artikel dazu. Mit vielen Leserkommentaren.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.10.18 17:31 von Yano.)
21.10.18 18:09
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Daueraufenthalt oder Japanische Staatsbürgerschaft - was braucht man?
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